
Chemikalienregistrierung in Thailand – Übersicht
Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden in verschiedenen Ländern und Regionen unterschiedlich bezeichnet, identifiziert und reguliert, was es für die Industrie sehr schwierig macht, diese Produkte in verschiedenen Märkten zu platzieren. Solche Produkte werden von der Food and Drug Administration Thailand (Thailand FDA) im Rahmen des Gesetzes über gefährliche Stoffe reguliert. Des Weiteren können diese Produkte gemäß dem Gesetz, je nach Chemikalie und Verwendungszweck, unter die unten genannten Typen fallen:
Tabelle 1: Klassifizierung von chemischen Produkten gemäß dem Gesetz über gefährliche Stoffe
| Type 1 | Type 2 | Type 3 | Type 4 |
Sehr geringe Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Erfordert keine Registrierung, sondern eine Meldung an eine zuständige Behörde über die Produktfakten/Informationen. Zum Beispiel: Einige Reinigungsprodukte und Desinfektionsmittel für Schwimmbäder auf Hypochloritbasis | Ein gewisses Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Erfordert eine Produktregistrierung. Zum Beispiel: Desinfektionsmittel, die nicht unter Type 1 fallen und ein höheres Risiko als Type 1 bergen. | Ein höheres Risiko als Produkte der Type 2. Erfordert eine Registrierung und eine Importlizenz. Zum Beispiel: Reiniger und Desinfektionsmittel auf Säure-, Aldehyd- oder Alkalibasis. | Birgt ein sehr hohes Risiko aufgrund ihrer schwerwiegenden gefährlichen intrinsischen Eigenschaften wie Mutagene, Karzinogene usw. Jegliche Art der Verwendung ist verboten. Zum Beispiel: DDT, Dieldrin usw. |
Für alle Hersteller von Produkten, die unter das Gesetz über gefährliche Stoffe fallen, ist die GMP-Anforderung gemäß dem Gesetz obligatorisch.
Tabelle 2: Chemikalienvorschriften in Thailand
| Kategorien | Biozid/Desinfektionsmittel | Waschmittel/Reinigungsprodukte | Allgemeine Verbraucherprodukte | Chemikalien |
| Chemikalienvorschrift |
Hazardous Substances Act, B.E. 2535 | Consumer Protection Act, B.E. 2522. | Hazardous Substances Act B.E. 2535. | |
| Registrierungspflicht | Ja | Nein | Ja | |
| Prozessübersicht | Ein Antrag muss bei der Produktkontrolleinheit (Amt für Kosmetika und gefährliche Stoffe) eingereicht werden. | Eigenverantwortung für die Einhaltung der Vorschriften. | Hersteller und Importeure gefährlicher Stoffe, die jährlich mehr als eine (01) Tonne herstellen oder importieren, müssen ihre gefährlichen Stoffe nun über das Online-System des Department of Industrial Works (DIW) melden. | |
| Lokaler Vertreter | Ja | N/A | N/A | Ja |
Wichtige Datenanforderungen |
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Ein Global Harmonisiertes System (GHS) ist in Thailand für die Einstufung und Kommunikation der Gefahren von Chemikalien und chemischen Produkten gemäß dem Gesetz über gefährliche Stoffe B.E. 2535 verpflichtend, wobei SDS und Etiketten der GHS-Praxis entsprechen sollten.
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