Chemikalienregistrierung in Thailand


Chemikalienregistrierung in Thailand – Übersicht

Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden in verschiedenen Ländern und Regionen unterschiedlich bezeichnet, identifiziert und reguliert, was es für die Industrie sehr schwierig macht, diese Produkte in verschiedenen Märkten zu platzieren. Solche Produkte werden von der Food and Drug Administration Thailand (Thailand FDA) im Rahmen des Gesetzes über gefährliche Stoffe reguliert. Des Weiteren können diese Produkte gemäß dem Gesetz, je nach Chemikalie und Verwendungszweck, unter die unten genannten Typen fallen:

Tabelle 1: Klassifizierung von chemischen Produkten gemäß dem Gesetz über gefährliche Stoffe

Type 1Type 2Type 3Type 4

Sehr geringe Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Erfordert keine Registrierung, sondern eine Meldung an eine zuständige Behörde über die Produktfakten/Informationen.

Zum Beispiel: Einige Reinigungsprodukte und Desinfektionsmittel für Schwimmbäder auf Hypochloritbasis

Ein gewisses Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Erfordert eine Produktregistrierung.

Zum Beispiel: Desinfektionsmittel, die nicht unter Type 1 fallen und ein höheres Risiko als Type 1 bergen.

Ein höheres Risiko als Produkte der Type 2.

Erfordert eine Registrierung und eine Importlizenz.

Zum Beispiel: Reiniger und Desinfektionsmittel auf Säure-, Aldehyd- oder Alkalibasis.

Birgt ein sehr hohes Risiko aufgrund ihrer schwerwiegenden gefährlichen intrinsischen Eigenschaften wie Mutagene, Karzinogene usw.

Jegliche Art der Verwendung ist verboten.

Zum Beispiel: DDT, Dieldrin usw.

Für alle Hersteller von Produkten, die unter das Gesetz über gefährliche Stoffe fallen, ist die GMP-Anforderung gemäß dem Gesetz obligatorisch.

Tabelle 2: Chemikalienvorschriften in Thailand

KategorienBiozid/DesinfektionsmittelWaschmittel/ReinigungsprodukteAllgemeine VerbraucherprodukteChemikalien
Chemikalienvorschrift

 

Hazardous Substances Act, B.E. 2535

Consumer Protection Act, B.E. 2522.Hazardous Substances Act B.E. 2535.
RegistrierungspflichtJaNeinJa
ProzessübersichtEin Antrag muss bei der Produktkontrolleinheit (Amt für Kosmetika und gefährliche Stoffe) eingereicht werden.Eigenverantwortung für die Einhaltung der Vorschriften.Hersteller und Importeure gefährlicher Stoffe, die jährlich mehr als eine (01) Tonne herstellen oder importieren, müssen ihre gefährlichen Stoffe nun über das Online-System des Department of Industrial Works (DIW) melden.
Lokaler VertreterJaN/AN/AJa

 

 

Wichtige Datenanforderungen

  1. Konformitätsnachweis (Wirksamkeitsstudien, Sicherheit usw.).
  2. Produktdetails und Produkteigenschaften.
  3. Vollständige Angaben zu Hersteller/Antragsteller.
  4. Vollständige Inhaltsstoffliste.
  5. Sicherheitsdatenblatt (SDB).
  6. Artwork für Produktetiketten.
  7. Liefererklärung/Artikel 95 Erklärung.
  8. Handelsregisterauszug.
  9. GHS-Klassifizierung.
  10. Weitere F&E-Dokumente als zusätzliche Anforderung.

 

 

 

 

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  1. Handelsname.
  2. Chemische Formel und Mengenverhältnis.
  3. Gebräuchlicher Name oder Abkürzung (falls vorhanden).
  4. Menge
  5. Eigenschaften der Behälter.
  6. Standort der Lagerstätte
  7. Transportmittel.
  8. Zollhafen.
  9. Voraussichtliches Ankunfts- oder Abfahrtsdatum zum/vom Hafen usw.

Ein Global Harmonisiertes System (GHS) ist in Thailand für die Einstufung und Kommunikation der Gefahren von Chemikalien und chemischen Produkten gemäß dem Gesetz über gefährliche Stoffe B.E. 2535 verpflichtend, wobei SDS und Etiketten der GHS-Praxis entsprechen sollten.

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