Am 7. April 2026 leitete die Europäische Chemikalienagentur im Rahmen der Biozid-Verordnung (BPR) eine Konsultation Dritter zum Wirkstoff Hexaflumuron ein, um dessen mögliche Einstufung als „Kandidat für die Substitution“ (CfS) sowie die Anwendbarkeit von Ausnahmeregelungen zu prüfen. Der Stoff wird als Insektizid (Produkttyp 18) in Termitenködersystemen zur Bekämpfung unterirdischer Termitenkolonien eingesetzt. Hexaflumuron erfüllt die Kriterien für eine Substitution und fällt zudem aufgrund seiner Einstufung als persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer (PBT) Stoff unter die Ausschlusskriterien. Gemäß der BPR werden solche Stoffe in der Regel nicht zugelassen, es sei denn, bestimmte Ausnahmeregelungen sind erfüllt, darunter ein vernachlässigbares Risiko bei kontrollierter Verwendung, die Unerlässlichkeit zur Bewältigung schwerwiegender Risiken oder unverhältnismäßige sozioökonomische Auswirkungen im Falle einer Nichtzulassung. Im Rahmen der Konsultation werden Interessengruppen aufgefordert, Informationen über die Verfügbarkeit sicherer Alternativen sowie Belege für mögliche Ausnahmeregelungen einzureichen. Die Konsultationsphase läuft vom 7. April 2026 bis zum 8. Juni 2026; anschließend werden die gesammelten Beiträge die wissenschaftliche Bewertung und den Entscheidungsprozess ECHA unterstützen, bevor der Vorschlag der Europäischen Kommission vorgelegt wird. Die Initiative zielt darauf ab, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig die Substitution durch sicherere Alternativen sowie eine fundierte regulatorische Entscheidungsfindung im Rahmen der EU-Chemikalienvorschriften zu fördern.

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Europäische Chemikalienagentur (ECHA); Biozid-Verordnung (BPR); Hexaflumuron; Substitutionskandidat (CfS); Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT); Ausnahmeregelungen; Öffentliche Konsultation; Insektizid-Verordnung; EU-Chemikalienpolitik; Risikobewertung