Am 7. April 2026 leitete die Europäische Chemikalienagentur eine Drittkonsultation zum Wirkstoff Hexaflumuron im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) ein, um dessen potenzielle Einstufung als Substitutionskandidat (CfS) und die Anwendbarkeit von Ausnahmeregelungen zu bewerten. Der Stoff wird als Insektizid (Produktart 18) in Termitenködersystemen zur Bekämpfung von unterirdischen Termitenkolonien eingesetzt. Hexaflumuron erfüllt die Kriterien für eine Substitution und fällt aufgrund seiner Einstufung als persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer (PBT) Stoff auch unter die Ausschlusskriterien. Gemäß der BPR werden solche Stoffe im Allgemeinen nicht zugelassen, es sei denn, es werden spezifische Ausnahmeregelungen erfüllt, wie z. B. ein vernachlässigbares Risiko bei kontrollierter Anwendung, die Notwendigkeit zur Bewältigung ernster Risiken oder unverhältnismäßige sozioökonomische Auswirkungen, falls keine Zulassung erfolgt. Die Konsultation lädt Interessengruppen ein, Informationen über die Verfügbarkeit sichererer Alternativen und Nachweise zur Unterstützung potenzieller Ausnahmeregelungen einzureichen. Die Konsultationsfrist läuft vom 7. April 2026 bis zum 8. Juni 2026. Danach werden die gesammelten Beiträge die wissenschaftliche Bewertung und den Entscheidungsprozess der ECHA vor der Einreichung bei der Europäischen Kommission unterstützen. Die Initiative zielt darauf ab, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig die Substitution durch sicherere Alternativen sowie eine fundierte regulatorische Entscheidungsfindung im Rahmen des EU-Chemikalienrechts zu fördern.
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