Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Rahmen der CLP eine öffentliche Konsultation zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) des Stoffes N-Ethyl-N-[2-[1-(2-methylpropoxy)ethoxy]ethyl]-4-(phenylazo)anilin (CAS-Nr. 34432-92-3) eingeleitet. Interessierte Kreise sind aufgefordert, Stellungnahmen zu den im Vorschlag genannten Gefahrenklassen einzureichen, einschließlich derjenigen, bei denen die Einstufung möglicherweise noch nicht abgeschlossen ist, aber weiterhin zur Überprüfung steht. Die Konsultationsfrist beträgt 60 Tage und läuft vom 27. April 2026 bis zum 26. Juni 2026. Das von Deutschland vorgelegte Dossier schlägt vor, den Stoff als gefährlich für die aquatische Umwelt einzustufen, mit der akuten Kategorie 1 (H400, M=10) und der chronischen Kategorie 1 (H410, M=100). Interessierte Parteien können allgemeine Stellungnahmen, wissenschaftliche Daten oder Nachweise einreichen, die die vorgeschlagenen Einstufungen stützen oder anfechten. Alle gültigen Stellungnahmen, die fristgerecht eingehen, werden vom Ausschuss für Risikobewertung (RAC) berücksichtigt. Nach Ablauf der Frist eingereichte Stellungnahmen werden im endgültigen Entscheidungsprozess nicht bewertet oder berücksichtigt.

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Europäische Chemikalienagentur (ECHA); CLP ; Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH); N-Ethyl-N-[2-[1-(2-methylpropoxy)ethoxy]ethyl]-4-(phenylazo)anilin; Ausschuss für Risikobewertung (RAC)