Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine öffentliche Konsultation gemäß der CLP-Verordnung zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) des Stoffes N-Ethyl-N-[2-[1-(2-methylpropoxy)ethoxy]ethyl]-4-(phenylazo)anilin (CAS 34432-92-3) eingeleitet. Interessengruppen sind eingeladen, Kommentare zu den im Vorschlag identifizierten Gefahrenklassen einzureichen, einschließlich derer, bei denen die Einstufung möglicherweise noch nicht abgeschlossen ist, aber weiterhin zur Überprüfung offensteht. Die Konsultationsfrist beträgt 60 Tage und beginnt am 27. April 2026 und endet am 26. Juni 2026. Das von Deutschland eingereichte Dossier schlägt vor, den Stoff als umweltgefährlich für die aquatische Umwelt einzustufen, mit Akuter Kategorie 1 (H400, M=10) und Chronischer Kategorie 1 (H410, M=100). Interessierte Parteien können allgemeine Kommentare, wissenschaftliche Daten oder Beweismittel zur Unterstützung oder Anfechtung der vorgeschlagenen Einstufungen einreichen. Alle gültigen Einreichungen, die innerhalb der Frist eingehen, werden vom Risikobewertungsausschuss (RAC) berücksichtigt. Nach Ablauf der Frist eingereichte Kommentare werden im endgültigen Entscheidungsprozess weder bewertet noch berücksichtigt.
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