Die Europäische Kommission (EC) hat im Januar 2026 die Verordnung (EU) 2026/78 der Kommission im Rahmen der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erlassen, die neue Beschränkungen und Verbote für bestimmte als gefährlich eingestufte kosmetische Inhaltsstoffe einführt. Die neuen Maßnahmen fügen 18 Substanzen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) identifiziert wurden, der Liste der eingeschränkten oder verbotenen Inhaltsstoffe in kosmetischen Produkten hinzu. Diese Substanzen werden in die Anhänge II-VI der Kosmetik-Verordnung aufgenommen, die Sicherheitsanforderungen für Inhaltsstoffe in kosmetischen Formulierungen in der gesamten EU festlegen. Die aktualisierten Regeln gelten ab dem 1. Mai 2026, danach dürfen kosmetische Produkte, die diese Stoffe enthalten, nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden. Hersteller, Importeure und Händler müssen die Einhaltung gewährleisten, indem sie Produkte neu formulieren und sich an die aktualisierten Inhaltsstoffbeschränkungen anpassen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken, indem die Kontrollen für kosmetische Inhaltsstoffe an die Gefahrenklassifizierungen gemäß der CLP Regulation angepasst und ein hohes Maß an Sicherheit für kosmetische Produkte in der Europäischen Union gewährleistet wird.
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