Am 29. April 2026 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit seinen Standpunkt zum „Omnibus VI“-Vorschlag angenommen, einer wichtigen Initiative zur Vereinfachung des EU-Chemikalienrechts. Der Vorschlag zielt darauf ab, die regulatorischen Anforderungen in wichtigen Rechtsrahmen zu straffen, darunter dieCLP(Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung), die Kosmetikverordnung und die Düngemittelverordnung, wobei wesentliche Sicherheits- und Verbraucherschutzstandards beibehalten werden sollen. Das Parlament unterstützt Vereinfachungsmaßnahmen im Rahmen CLP besteht CLP auf der Beibehaltung einer klaren und lesbaren Kennzeichnung, einschließlich Angaben zum Lieferanten und Gefahrenhinweisen in der Werbung. Im Bereich Kosmetika schlägt es strengere Vorschriften vor, darunter schnellere Auslauffristen für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende (CMR-)Stoffe sowie strengere Kontrollen von Nanomaterialien und Informationen zum Fernabsatz. Darüber hinaus hat das Parlament seinen Standpunkt zur Überarbeitung der Verordnung über die Europäische Chemikalienagentur angenommen, um die Kapazitäten und die Effizienz der Agentur zu stärken. Es folgen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission, um die Rechtsvorschriften abzuschließen.
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