Am 20. April 2026 veröffentlichte das Europäische Parlament seinen Entwurf einer legislativen Entschließung zu einem Vorschlag zur Änderung wichtiger EU-Chemikaliengesetze, darunter die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und die Verordnung (EU) 2019/1009, mit dem Ziel, die regulatorischen Anforderungen und Verfahren für chemische Produkte zu vereinfachen. Der Bericht wurde im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in erster Lesung angenommen und spiegelt die Position des Parlaments zum Vorschlag der Europäischen Kommission (COM (2025)0531) wider. Die Initiative zielt darauf ab, administrative Prozesse zu straffen und gleichzeitig hohe Standards für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt aufrechtzuerhalten. Zu den Schlüsselelementen gehören die Klärung von Kennzeichnungs- und Klassifizierungspflichten, die Reduzierung des Verfahrensaufwands für die Industrie und die Verbesserung der Konsistenz in den regulatorischen Rahmenbedingungen für Chemikalien, Kosmetika und Düngemittel. Der Vorschlag unterstützt auch eine bessere Abstimmung zwischen verschiedenen Rechtsinstrumenten, was eine effizientere Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen, die in mehreren Produktkategorien tätig sind, erleichtert. Der Bericht berücksichtigt Beiträge des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, zusammen mit der Konsultation des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. Er betont die Bedeutung, Vereinfachung und Sicherheit in Einklang zu bringen, um sicherzustellen, dass die regulatorische Effizienz das Risikomanagement oder den Verbraucherschutz nicht beeinträchtigt.
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