Am 20. April 2026 veröffentlichte das Europäische Parlament seinen Entwurf einer legislativen Entschließung zu einem Vorschlag zur Änderung wichtiger EU-Rechtsvorschriften im Bereich Chemikalien, darunter die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und die Verordnung (EU) 2019/1009, mit dem Ziel, die regulatorischen Anforderungen und Verfahren für chemische Produkte zu vereinfachen. Der im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens in erster Lesung angenommene Bericht spiegelt den Standpunkt des Parlaments zum Vorschlag der Europäischen Kommission (COM (2025)0531) wider. Die Initiative zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse zu straffen und gleichzeitig hohe Standards für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt aufrechtzuerhalten. Zu den wichtigsten Elementen gehören die Klarstellung der Kennzeichnungs- und Einstufungspflichten, die Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Industrie und die Verbesserung der Kohärenz zwischen den Rechtsrahmen für Chemikalien, Kosmetika und Düngemittel. Der Vorschlag unterstützt zudem eine bessere Abstimmung zwischen verschiedenen Rechtsinstrumenten und erleichtert so die effizientere Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen, die in mehreren Produktkategorien tätig sind. Der Bericht berücksichtigt Beiträge des Ausschusses für Umweltfragen, Klimawandel und Lebensmittelsicherheit sowie des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und stützt sich auf die Konsultation des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. Er unterstreicht, wie wichtig es ist, Vereinfachung und Sicherheit in Einklang zu bringen und sicherzustellen, dass die Effizienz der Regulierung weder das Risikomanagement noch den Verbraucherschutz beeinträchtigt.

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Europäisches Parlament; Europäische Kommission (EK); EU-Chemikalienrecht