Am 1. April 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Aufforderung zur Einreichung von Kommentaren und Nachweisen veröffentlicht, um die wissenschaftliche Bewertung der Arbeitsplatzgrenzwerte (OELs) für Toluol zu unterstützen. Die Substanz ist unter der EC-Nummer 203-625-9 und der CAS-Nummer 108-88-3 identifiziert. Es ist kein Dossierersteller angegeben, da diese Initiative Teil eines umfassenderen Prozesses zur Sammlung von Nachweisen und nicht ein harmonisierter Klassifizierungsvorschlag ist. Die bis zum 1. Juli 2026 offene Aufforderung zielt darauf ab, umfassende wissenschaftliche Informationen zur Exposition am Arbeitsplatz zu sammeln, einschließlich Daten zu Verwendungen, Expositionsniveaus, Toxikologie, Epidemiologie, gesundheitlichen Auswirkungen und Wirkungsweisen. Toluol ist derzeit gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung als Reproduktionstoxizität Kategorie 2 (Repr. 2), Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition Kategorie 3 (STOT SE 3), Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition Kategorie 2 (STOT RE 2) und Hautreizung Kategorie 2 (Skin Irrit. 2) eingestuft, was Risiken wie mögliche Schäden für das ungeborene Kind, Schläfrigkeit oder Schwindel, Organtoxizität und Hautreizung anzeigt.

Tags zu Verbraucher-News
Europäische Chemikalienagentur (ECHA); Arbeitsplatzgrenzwerte (OELs); Toluol