Am 20. April 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur eine öffentliche Konsultation zu der vorgeschlagenen harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) für den mit Ethanol und Wasser gewonnenen Extrakt aus Blättern von Swinglea glutinosa (Rutaceae) eröffnet. Das von den Niederlanden vorgelegte Dossier sieht derzeit keine Einstufung für den Stoff vor; es wurde jedoch eine breite Palette von Gefahrenklassen zur Prüfung und Stellungnahme durch die Interessengruppen bereitgestellt. Dazu gehören physikalische Gefahren wie Entflammbarkeit und Explosionsgefahr sowie Gesundheits- und Umweltgefahren wie Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, akute Toxizität, Haut- und Augenreizung, Sensibilisierung der Atemwege und aquatische Toxizität. Die Konsultation ist Teil des EU-Rechtsrahmens gemäß der CLP (EG) Nr. 1272/2008, die eine einheitliche Gefahrenidentifizierung und -kommunikation in Member States gewährleisten soll. Bemerkenswert ist, dass bestimmte Gefahrenklassen auch dann zur Stellungnahme offen stehen, wenn der Einreicher des Dossiers keine Einstufung vorgeschlagen hat, was eine umfassende wissenschaftliche Prüfung ermöglicht. Die 60-tägige Konsultationsfrist läuft bis zum 22. Juni 2026; während dieser Zeit sind interessierte Kreise, darunter Vertreter der Industrie, Forscher und die Öffentlichkeit, eingeladen, evidenzbasiertes Feedback einzureichen.
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