Am 1. April 2026 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen und Belegen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Bewertung der Arbeitsplatzgrenzwerte (OELs) für Naphthalin. Der Stoff ist unter der EG-Nummer 202-049-5 und der CAS-Nummer 91-20-3 gekennzeichnet. Es wird kein Dossier-Einreicher genannt, da diese Initiative Teil eines umfassenderen Prozesses zur Evidenzsammlung und kein Einstufungsvorschlag ist. Der Aufruf, der bis zum 1. Juli 2026 läuft, zielt darauf ab, wissenschaftliche Daten zur Exposition am Arbeitsplatz zu sammeln, einschließlich Informationen zu Verwendungen, Expositionskonzentrationen, Toxikologie, Epidemiologie, gesundheitlichen Auswirkungen und Wirkmechanismen. Naphthalin ist derzeit gemäß Anhang VI der CLP als krebserzeugend der Kategorie 2 (Carc. 2) und als akut toxisch der Kategorie 4 (Acute Tox. 4) eingestuft, was auf ein potenzielles Krebsrisiko und gesundheitsschädliche Auswirkungen bei Verschlucken hinweist. In dieser Aufforderung werden keine vorgeschlagenen künftigen Einträge in Anhang VI oder spezifischen Gefahrenklassen zur Stellungnahme definiert, da der Schwerpunkt auf der Bewertung von Expositionsgrenzwerten und nicht auf der Überarbeitung der Einstufung liegt. ECHA von der Europäischen Kommission beauftragt, die Notwendigkeit von Regulierungsmaßnahmen wie OELs, STELs, BLVs oder BGVs in der Luft zu bewerten. Die gesammelten Erkenntnisse werden künftige EU-Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie 98/24/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Risiken durch chemische Exposition unterstützen.
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