Am 1. April 2026 startete die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Aufruf zur Einreichung von Kommentaren und Nachweisen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Bewertung von Arbeitsplatzgrenzwerten (OELs) für Naphthalin. Der Stoff ist durch die EC-Nummer 202-049-5 und die CAS-Nummer 91-20-3 gekennzeichnet. Es ist kein Dossier-Einreicher angegeben, da diese Initiative Teil eines breiteren Prozesses zur Sammlung von Nachweisen und nicht ein Einstufungsvorschlag ist. Der Aufruf, der bis zum 1. Juli 2026 läuft, zielt darauf ab, wissenschaftliche Daten zur Exposition am Arbeitsplatz zu sammeln, einschließlich Informationen zu Verwendungen, Expositionsniveaus, Toxikologie, Epidemiologie, gesundheitlichen Auswirkungen und Wirkmechanismen. Naphthalin ist derzeit gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung als Karzinogen Kategorie 2 (Carc. 2) und Akute Toxizität Kategorie 4 (Acute Tox. 4) eingestuft, was auf ein potenzielles Krebsrisiko und schädliche Auswirkungen bei Verschlucken hinweist. In diesem Aufruf sind keine vorgeschlagenen zukünftigen Einträge in Anhang VI oder spezifische Gefahrenklassen zur Kommentierung definiert, da der Schwerpunkt auf der Bewertung von Expositionsgrenzwerten und nicht auf der Überarbeitung der Einstufung liegt. ECHA wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, den Bedarf an regulatorischen Maßnahmen wie luftgetragenen OELs, STELs, BLVs oder BGVs zu bewerten. Die gesammelten Nachweise werden zukünftige EU-Maßnahmen gemäß Richtlinie 98/24/EC unterstützen, um Arbeitnehmer vor chemischen Expositionsrisiken zu schützen.
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