Am 1. April 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen und Belegen zur Unterstützung der Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten (OELs) für ausgewählte Bisphenole veröffentlicht. Zu den betroffenen Stoffen gehören 4,4'-Sulfonyldiphenol (BPS) (EC 201-250-5; CAS 80-09-1), 4,4'-Methylendiphenol (BPF) (EC 210-65-2; CAS 620-92-8) sowie 4,4'-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol (BPAF) (EC 216-036-7; CAS 1478-61-1). Die Ausschreibung, die bis zum 1. Juli 2026 läuft, zielt darauf ab, wissenschaftliche Daten zur berufsbedingten Exposition zu sammeln, darunter Informationen zu Verwendungszwecken, Expositionskonzentrationen, Toxikologie, Epidemiologie, gesundheitlichen Auswirkungen und Wirkmechanismen. Diese Initiative unterstützt das Mandat ECHA seitens der Europäischen Kommission, potenzielle Expositionsrisiken zu bewerten und die Notwendigkeit von regulatorischen Grenzwerten wie OELs in der Luft, Kurzzeitgrenzwerten (STELs), biologischen Grenzwerten (BLVs) oder biologischen Richtwerten (BGVs) zu prüfen. Diese Bisphenole geben aufgrund ihrer potenziellen Reproduktionstoxizität Anlass zur Sorge, wobei BPS und BPAF bereits als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft sind. Die gesammelten Erkenntnisse werden in die wissenschaftliche Bewertung ECHA einfließen, die künftige Regulierungsmaßnahmen auf EU-Ebene zum Schutz der Arbeitnehmer im Einklang mit der Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe untermauert.

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