Am 1. April 2026 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Aufforderung zur Stellungnahme und zur Einreichung von Nachweisen, um die Entwicklung von Arbeitsplatzgrenzwerten (OELs) für ausgewählte Bisphenole zu unterstützen. Zu den erfassten Stoffen gehören 4,4'-Sulfonyldiphenol (BPS) (EC 201-250-5; CAS 80-09-1), 4,4'-Methylendiphenol (BPF) (EC 210-65-2; CAS 620-92-8) und 4,4'-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol (BPAF) (EC 216-036-7; CAS 1478-61-1). Die bis zum 1. Juli 2026 offene Aufforderung zielt darauf ab, wissenschaftliche Daten zur berufsbedingten Exposition zu sammeln, einschließlich Informationen über Verwendungen, Expositionsniveaus, Toxikologie, Epidemiologie, gesundheitliche Auswirkungen und Wirkmechanismen. Diese Initiative unterstützt den Auftrag der ECHA von der Europäischen Kommission, potenzielle Expositionsrisiken zu bewerten und den Bedarf an regulatorischen Grenzwerten wie luftgetragenen OELs, Kurzzeit-Expositionsgrenzwerten (STELs), biologischen Grenzwerten (BLVs) oder biologischen Richtwerten (BGVs) zu prüfen. Diese Bisphenole sind aufgrund ihrer potenziellen Reproduktionstoxizität bedenklich, wobei BPS und BPAF bereits als Reproduktionstoxizität der Kategorie 1B eingestuft sind. Die gesammelten Nachweise werden zur wissenschaftlichen Bewertung der ECHA beitragen, die zukünftige regulatorische Maßnahmen auf EU-Ebene zum Schutz der Arbeitnehmer untermauert, im Einklang mit der Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe.
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