Am 20. April 2026 leitete die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine öffentliche Konsultation zum Vorschlag für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH) von Maleinsäure ((2Z)-But-2-endisäure) ein. Der Stoff ist unter der EG-Nummer 203-742-5 und der CAS-Nummer 110-16-7 identifiziert, wobei Österreich als Dossier-Einreicher fungiert. Gemäß dem aktuellen Eintrag in Anhang VI der CLP ist Maleinsäure als akut toxisch der Kategorie 4 (H302), hautreizend der Kategorie 2 (H315), Augenreizung der Kategorie 2 (H319), Hautsensibilisierung der Kategorie 1 (H317) und STOT SE der Kategorie 3 (H335) eingestuft, mit einem spezifischen Konzentrationsgrenzwert für die Hautsensibilisierung von >=0,1 %. Die vorgeschlagene überarbeitete Einstufung führt strengere Gefahrenkategorien ein, darunter akute Toxizität der Kategorie 4 (H302), Hautätzende Wirkung der Kategorie 1B (H314), schwere Augenschäden der Kategorie 1 (H318), Sensibilisierung der Kategorie 1 (H317) und STOT SE der Kategorie 3 (H335). Außerdem wird ein Schätzwert für die akute Toxizität (ATE) von 500 mg Körpergewicht (oral) vorgeschlagen, wobei der Sensibilisierungsschwellenwert von >=0,1 % beibehalten wird. Im Rahmen der Konsultation werden insbesondere Stellungnahmen zu Gefahrenklassen wie akute orale Toxizität, Hautverätzung/-reizung und schwere Augenschäden/Augenreizung erbeten. Die Interessengruppen werden aufgefordert, während des Konsultationszeitraums, der bis zum 22. Juni 2026 läuft, Rückmeldungen einzureichen, um den wissenschaftlichen Bewertungsprozess vor der Verabschiedung einer endgültigen Stellungnahme zu unterstützen.
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