Am 20. April 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine öffentliche Konsultation zum Vorschlag für eine harmonisierte Klassifizierung und Kennzeichnung (CLH) von Maleinsäure ((2Z)-But-2-endisäure) gestartet. Die Substanz ist unter der EC-Nummer 203-742-5 und der CAS-Nummer 110-16-7 identifiziert, wobei Österreich als Dossierersteller fungiert. Gemäß dem aktuellen Eintrag in Anhang VI der CLP-Verordnung ist Maleinsäure als Akute Toxizität Kategorie 4 (H302), Hautreizung Kategorie 2 (H315), Augenreizung Kategorie 2 (H319), Hautsensibilisierung Kategorie 1 (H317) und STOT SE Kategorie 3 (H335) eingestuft, mit einem spezifischen Konzentrationsgrenzwert für die Hautsensibilisierung von >=0,1 %. Die vorgeschlagene überarbeitete Klassifizierung führt strengere Gefahrenkategorien ein, darunter Akute Toxizität Kategorie 4 (H302), Hautkorrosion Kategorie 1B (H314), Schwere Augenschädigung Kategorie 1 (H318), Hautsensibilisierung Kategorie 1 (H317) und STOT SE Kategorie 3 (H335). Ein Schätzwert für die akute Toxizität (ATE) von 500 mg/kg Körpergewicht (oral) wird ebenfalls vorgeschlagen, wobei der Sensibilisierungsschwellenwert von >=0,1 % beibehalten wird. Die Konsultation lädt insbesondere zu Kommentaren zu Gefahrenklassen wie akuter oraler Toxizität, Hautkorrosion/-reizung und schwerer Augenschädigung/-reizung ein. Interessengruppen werden ermutigt, während des Konsultationszeitraums, der bis zum 22. Juni 2026 läuft, Rückmeldungen einzureichen, um den wissenschaftlichen Bewertungsprozess vor der Annahme einer endgültigen Stellungnahme zu unterstützen.
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