Am 22. April 2026 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2026/870 der Kommission erlassen, mit der die Zulassung des Wirkstoffs Paraffinöl (CAS-Nr. 8042-47-5) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über Pflanzenschutzmittel verlängert wird. Die Verlängerung folgt auf einen umfassenden wissenschaftlichen und regulatorischen Bewertungsprozess, an dem Member States die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beteiligt waren. Paraffinöl, das zuvor in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgeführt und in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 gelistet war, sollte am 30. November 2026 auslaufen. Ein Antrag auf Verlängerung wurde bei Griechenland als berichterstattendem Mitgliedstaat und Frankreich als co eingereicht. Nach der Bewertung EFSA , dass Pflanzenschutzmittel, die Paraffinöl enthalten, voraussichtlich die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Zulassungskriterien erfüllen. Die Kommission stellte fest, dass der Stoff die Sicherheitsanforderungen für mindestens eine repräsentative Verwendung erfüllt und daher für eine verlängerte Zulassung in Frage kommt. Insbesondere wurden frühere Beschränkungen, die seine Verwendung als Insektizid und Akarizid einschränkten, aufgehoben, was eine breitere Anwendung ermöglicht. Die Verlängerung ist jedoch mit bestimmten Auflagen verbunden, insbesondere der Anforderung zusätzlicher Bestätigungsdaten zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), um den sich weiterentwickelnden wissenschaftlichen Standards Rechnung zu tragen und die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten. Die Verordnung ändert auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 entsprechend, um den aktualisierten Zulassungsstatus und die Bedingungen widerzuspiegeln.
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