Am 22. April 2026 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2026/870 der Kommission erlassen, mit der die Genehmigung des Wirkstoffs Paraffinöl (CAS 8042-47-5) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über Pflanzenschutzmittel erneuert wird. Die Erneuerung folgt einem umfassenden wissenschaftlichen und regulatorischen Bewertungsverfahren unter Beteiligung der Member States und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Genehmigung für Paraffinöl, das zuvor in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG enthalten und in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 aufgeführt war, sollte am 30. November 2026 auslaufen. Ein Antrag auf Erneuerung wurde bei Griechenland als berichterstattendem Member State und Frankreich als Mitberichterstatter eingereicht. Nach der Bewertung kam die EFSA zu dem Schluss, dass Pflanzenschutzmittel, die Paraffinöl enthalten, voraussichtlich die in der EU-Gesetzgebung festgelegten Genehmigungskriterien erfüllen. Die Kommission stellte fest, dass der Stoff die Sicherheitsanforderungen für mindestens eine repräsentative Anwendung erfüllt und daher für eine erneute Genehmigung in Frage kommt. Insbesondere wurden frühere Beschränkungen für die Verwendung als Insektizid und Akarizid aufgehoben, was eine breitere Anwendung ermöglicht. Die Erneuerung umfasst jedoch spezifische Bedingungen, insbesondere die Anforderung zusätzlicher Bestätigungsdaten zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAHs), um sich entwickelnden wissenschaftlichen Standards Rechnung zu tragen und die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten. Die Verordnung ändert auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 entsprechend, um den aktualisierten Genehmigungsstatus und die Bedingungen widerzuspiegeln.
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