Registrierung von Kosmetikprodukten in Hongkong


Registrierung von Kosmetikprodukten in Hongkong – Übersicht

Mit dem Zustrom von Besuchern aus Festlandchina im Rahmen des individuellen Besuchsprogramms und dem damit verbundenen Wachstum der Einzelhandelsumsätze in Hongkong sind viele Kosmetikunternehmen bestrebt, in den Hongkonger Kosmetikmarkt einzutreten. Seit vielen Jahren zieht Hongkong weiterhin globale Marken an, um eine Präsenz aufzubauen und Kunden vom chinesischen Festland anzusprechen.

Die Registrierung von Kosmetikprodukten in Hongkong unterliegt der Consumer Goods Safety Ordinance (CGSO) (Cap 456) und der Trade Descriptions Ordinance (TDO) (Cap 362). Diese werden von der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde Hongkongs (C&ED) durchgesetzt. Gemäß der CGSO müssen Kosmetika und Konsumgüter, die in Hongkong vertrieben werden, die „Allgemeine Sicherheitsanforderung“ erfüllen. Dies bedeutet, dass Hersteller, Importeure und Lieferanten die Produktsicherheit während der Nutzung gewährleisten müssen. Bei Sicherheitsbewertungen für Kosmetikprodukte führt die C&ED Produkttests gemäß den anwendbaren internationalen Sicherheitsstandards durch. Die Trade Descriptions Ordinance (TDO) schützt Verbraucher zusätzlich, indem sie falsche Handelsbeschreibungen, irreführende oder unvollständige Informationen sowie Falschaussagen zu im Handel angebotenen Waren verbietet.

Nach den Kosmetikvorschriften Hongkongs ist für die Vermarktung von Kosmetikprodukten weder eine Meldung noch eine Registrierung erforderlich. Das bedeutet, es gibt kein System zur Vorab-Zulassung auf dem Markt, und die Ernennung eines Rechtsvertreters (LR) für Kosmetika in Hongkong ist nicht verpflichtend.

Das Vorhandensein eines lokalen Importeurs/Händlers ist jedoch eine Voraussetzung für den Import und/oder Vertrieb der Produkte im Land. Daher müssen die Formulierung von Kosmetikprodukten sowie kosmetische Angaben den aktuellen Vorschriften entsprechen. Freyr führt eine gründliche Überprüfung der kosmetischen Inhaltsstoffe durch, um deren Sicherheit und Zulässigkeit zu gewährleisten. Ebenso dürfen keine medizinischen Angaben sowie falsche oder irreführende Behauptungen gemacht werden. Es dürfen nur zulässige kosmetische Angaben gemäß den geltenden Vorschriften zur Kennzeichnung von Kosmetika angezeigt werden.

Als bewährter regulatorischer Partner verfügt Freyr über umfangreiche Erfahrung in der Bereitstellung regulatorischer Dienstleistungen für Kosmetika in Hongkong. Dies umfasst umfassende Produktkonformitätsprüfungen, die Formulierungsprüfungen, Bewertungen von Kosmetiketiketten und Überprüfungen von Kosmetikansprüchen umfassen. Unsere Experten mit fundierten Kenntnissen der regulatorischen Dienstleistungen für Kosmetika in Hongkong können Kosmetikhersteller dabei unterstützen, den Prozess der Kosmetikregistrierung in Hongkong zu entschlüsseln und eine End-to-End-Konformität mit den Vorschriften der Consumer Goods Safety Ordinance (CGSO) zu erreichen.

Freyr Expertise

  • Klassifizierung von Kosmetikprodukten.
  • Dienstleistungen für Kosmetiktests.
  • Formulierungsbewertung.
  • Nachweis von Kosmetikansprüchen und Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften.
  • Etikettenübersetzung in der Landessprache.
  • Dienstleistungen im Bereich Regulatorische Intelligenz (RI).
  • Strategische regulatorische Beratung.

Vorteile von Freyr

  • Schnelle Bearbeitung und schnellere Markteinführung.
  • Ein umfassendes globales Partnernetzwerk.
  • Ein qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Kosmetikkategorien wie Hautpflege, Haarpflege, Babypflege, Mundpflege und Schönheitsprodukten.
  • Unterstützung bei regionalspezifischen regulatorischen Aktivitäten.
  • End-to-End Regulatorische Beratung für Kosmetika.

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