
Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich – Übersicht
Frankreich ist ein wichtiger Markt für Nahrungsergänzungsmittel in der Europäischen Union (EU) und zieht Unternehmen in diesem Sektor an. Nationale Vorschriften, die durch das französische Dekret Nr. 2006-352 zur Umsetzung der Richtlinie 2002/46/EG geregelt sind, überwachen die Klassifizierung von Nahrungsergänzungsmitteln. Die Klassifizierung eines Produkts in anderen Märkten klassifiziert es nicht automatisch als Nahrungsergänzungsmittel in der EU oder in Frankreich. Die Einhaltung von zulässigen Substanzen, Höchstmengen und verbotenen Substanzen ist entscheidend. Die Sicherstellung einer korrekten Lebensmittelkennzeichnung, Werbung und die Überprüfung von gesundheitsbezogenen Angaben sind notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten und Sanktionen, Produktrücknahmen oder Rückrufe zu vermeiden.
Die derzeit zuständige Behörde in Frankreich ist die DGAL (Direction Générale de l'Alimentation). Die französischen Behörden haben im Laufe der Jahre zahlreiche Leitlinien veröffentlicht, die Lebensmittelunternehmern (FBOs) wertvolle Informationen zum Verkauf und zur Werbung für Nahrungsergänzungsmittel bieten. Zusätzlich gibt es in Frankreich spezifische Leitlinien für pflanzliche Stoffe, einschließlich einer Positivliste von pflanzlichen Stoffen (Pflanzen und Pilze) mit spezifischen Anwendungsbedingungen. Höchstwerte für Vitamine und Mineralien sind auf nationaler Ebene festgelegt. Des Weiteren verfügt Frankreich über eine Positivliste weiterer Stoffe mit ernährungsphysiologischen Wirkungen. Die französischen Behörden haben auch Leitlinien für die Verwendung von Probiotika bereitgestellt.
Trotz Marktverzerrungen und Nichtkonformitäten in der gesamten EU bewahrt der französische Markt Disziplin. Er bleibt äußerst attraktiv für Unternehmen, die in den Bereichen Sporternährung, Probiotika, pflanzliche Produkte und Pilz-Nahrungsergänzungsmittel tätig sind. Der Import und Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich, einschließlich über Online-Plattformen wie Amazon oder andere E-Commerce-Marktplätze, erfordert ein Notifizierungsverfahren bei der DGAL (Direction Générale de l'Alimentation). Sobald die Notifizierung abgeschlossen ist, wird das Produkt in eine spezifische Liste mit einem eindeutigen Registrierungscode aufgenommen. Die Notifizierung bei der DGAL (Direction Générale de l'Alimentation) erfordert die Überprüfung der Formelkonformität und der Produktkennzeichnung. Es ist wichtig zu beachten, dass in Lebensmitteln verwendete Nährstoffe eine signifikante Historie der sicheren Anwendung (HoSU) innerhalb der EU als Sicherheitsnachweis aufweisen müssen. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, wird die Substanz als „Novel Food“ eingestuft, was eine vorherige Genehmigung auch innerhalb der Nahrungsergänzungsmittelindustrie erfordert. Die Registrierung von Novel Food erfolgt auf EU-Ebene.
Für diejenigen, die Nahrungsergänzungsmittel in Frankreich nach dem Brexit oder aus Nicht-EU-Ländern [einschließlich des Vereinigten Königreichs (UK)] verkaufen möchten, ist es notwendig, eine juristische Person in einem EU-Mitgliedstaat zu gründen oder einen Dritten als gesetzlichen Vertreter (LR) des Produkts in Frankreich oder anderen EU-Ländern zu benennen. Das vertretende Unternehmen muss auf dem Etikett genannt werden, als Ansprechpartner für die Behörde fungieren und die entsprechenden Verfahren festlegen.
Lebensmittelprodukte, die keine Nahrungsergänzungsmittel sind, erfordern in Frankreich im Allgemeinen keine Meldung. Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG), wie Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), fallen jedoch unter regulierte Produkte und erfordern eine Meldung. Lebensmittelunternehmer (FBOs) müssen die Einhaltung aller Lebensmittelvorschriften bezüglich Zusammensetzung und Kennzeichnung gewährleisten.
Der Lebensmittelmarkt in Frankreich und der EU ist dynamisch und erfordert von Unternehmen eine schnelle regulatorische Anpassung, um erfolgreich zu sein. Freyr, mit einem Betriebs- und Lieferzentrum in der EU, bietet Herstellern, Distributoren und Lebensmittelunternehmern (FBOs) umfassende regulatorische Unterstützung. Unsere Dienstleistungen umfassen regulatorische Bewertungen von Rezepturen oder Inhaltsstoffen, Lebensmittelkennzeichnung, gesundheitsbezogene Angaben und Werbung, Produktnotifizierung, Rechtsvertretung (LR) sowie regulatorische Aktualisierungen, Überwachung und Vigilanz.
Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich
Expertise
- Klassifizierung von Lebensmitteln/Klassifizierung von Nahrungsergänzungsmitteln.
- Rezepturprüfung / Bewertung der Inhaltsstoffe.
- Sicherheitsbewertung von Fertigprodukten / Lebensmittelinhaltsstoffen.
- Kennzeichnung und Überprüfung von Angaben.
- Beratung und Begründung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
- Antrag für NHCR-Angaben (EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben).
- Prüfung der Umweltkennzeichnung / Recyclingkennzeichnung und Prüfung von Umweltaussagen.
- Anforderungen an Verpackungsmaterialien.
- Dossier-Lückenanalyse.
- Dossiererstellung und -einreichung.
- Konformität von Lebensmittelprodukten.
- Produktmeldung/Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln Frankreich.
- EU-länderspezifische regulatorische Unterstützung.
- Regulatorische Strategie für die EU.
- EU-Bevollmächtigter (LR).
- Regulatory Intelligence (RI) Bericht.
- Produktspezifische Aktualisierungen zu den regulatorischen Richtlinien/Standards.
- Novel Food Zulassungsantrag / Registrierung traditioneller Lebensmittel aus Drittländern.
- Beratungsprozesse zur Bestimmung des Status (neuartig/nicht neuartig) eines Lebensmittelinhaltsstoffs.
- Regulatorische Beratung zu Importdienstleistungen für Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel in der EU.
- Übersetzungsdienstleistungen.
- Prüfung von Werbe- und Promotionsmaterial.
- Lebensmittelüberwachung und Vigilanz.
- Nachmeldung / Nachverfolgung nach dem Inverkehrbringen.
- Management von Warnmeldungen und Anmerkungen der Behörden.
- Registrierungsunterstützung für Lebensmittelunternehmer (FBOs).
- Kommunikation mit der DGAL (Direction Générale de l'Alimentation).
- Konformität von Lebensmittelprodukten für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der EU (Schweiz, Norwegen und Island).
- End-to-End Services für angereicherte Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und andere Lebensmittel für spezielle Gruppen (FSG).
Vorteile
- End-to-End regulatorische Beratung.
- Marktspezifische regulatorische Beratung.
- Harmonisierte Konformität, lokale Kennzeichnung und lokale Marktunterstützung.
- Qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Lebensmittelkategorien.
- Unterstützung für regionsspezifische regulatorische Aktivitäten.
- Umfassendes Partnernetzwerk weltweit.
- Eine starke Beziehung zu verschiedenen Gesundheitsbehörden.

