Die Tätowierfarbe „Assphalt“ wurde von der Europäischen Kommission zurückgerufen, da das Produkt brennbar ist, die Kennzeichnung jedoch keine Hinweise auf die mit seiner Verwendung verbundenen Risiken enthält. Es besteht die Gefahr von Verätzungen. Da der Anwender somit keine Informationen über die Gefahren erhält, entspricht das Produkt nicht der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP). Wirtschaftsakteure (Vertreiber) sollten das Produkt bis zum 18. Juli 2024 von den Endverbrauchern zurückrufen, und die Rücknahme des Produkts vom Markt sollte bis zum 13. Mai 2024 durchgesetzt werden. Das Produkt stammt aus den Niederlanden.

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Europäische Union