Um ein Kosmetikprodukt erfolgreich auf einem Markt zu etablieren, müssen Hersteller die Kosmetikvorschriften des Zielland analysieren und einhalten. Während einige Länder globalen Kosmetikvorschriften folgen, haben andere eigene Regelwerke zur Überwachung der Produkte etabliert.
In Kanada ist Health Canada die zuständige Behörde für die Überwachung der Herstellung von Kosmetikprodukten. Um sicherzustellen, dass die im Land vertriebenen Produkte sicher in der Anwendung sind, müssen Hersteller die Vorschriften und Gesetze befolgen, zu denen unter anderem gehören:
1. Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz (Food and Drugs Act, R.S.C., 1985, c. F-27)
Das Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz definiert umfassende Vorschriften für Kosmetikprodukte in Kanada. Es legt Richtlinien für Kennzeichnung, Verpackung, Herstellung, Vertrieb und Sicherheit von Kosmetikprodukten fest, die in Kanada vertrieben werden. Produkte, die den Standards dieses Gesetzes nicht entsprechen, dürfen in Kanada nicht verkauft werden.
Die Kosmetikvorschriften im Rahmen des Lebensmittel- und Arzneimittelgesetzes bieten eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen an ein sicheres und wirksames Kosmetikprodukt.
2. Kosmetik-Meldformular (CNF)
Gemäß dem kanadischen Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz muss jedes in Kanada vertriebene Kosmetikprodukt Health Canada durch Einreichen eines CNF innerhalb von 10 Tagen nach seiner Einführung gemeldet werden. Diese Vorschrift gilt sowohl für neue Produkte als auch für bestehende Produkte mit Änderungen bei Formulierung, Produktname, Adresse oder Kontaktinformationen usw. Das Einreichen eines CNF allein beweist nicht die Sicherheit und Wirksamkeit eines Produkts; es muss auch alle anderen Vorschriften des Lebensmittel- und Arzneimittelgesetzes erfüllen.
3. Verbraucherverpackungs- und -kennzeichnungsgesetz
Dieses Gesetz definiert, wie ein Kosmetikprodukt gemäß den Kosmetikvorschriften gekennzeichnet und verpackt sein muss, um erfolgreich auf dem kanadischen Kosmetikmarkt platziert zu werden. Auf dem Etikett eines Kosmetikprodukts müssen alle bei der Herstellung verwendeten Inhaltsstoffe klar aufgeführt sein, gegebenenfalls zusammen mit zusätzlichen Kategorien von Mischinhaltsstoffen. Das Etikett muss auch alle Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen enthalten, die bei Verbrauchern Schäden verursachen könnten.
Falls die im Produkt verwendeten Inhaltsstoffe nicht den Begriffen der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) entsprechen, müssen sie gemäß kanadischem Recht sowohl auf Englisch als auch auf Französisch angegeben werden.
4. Meldung neuer Substanzen (NSN)
Die Liste chemischer Substanzen Kanadas besteht aus zwei Teilen: Domestic Substance List (DSL) und Non-Domestic Substance List (NDSL), die zusammen fast 81.000 Substanzen erfassen.
Jede neue Substanz, die bei der Herstellung eines Kosmetikprodukts verwendet wird und nicht in der DSL aufgeführt ist, muss als neue Substanz über die NSN registriert werden. Klicken Sie hier, um herauszufinden, ob eine Substanz bei der NSN registriert werden muss oder nicht.
5. Hotlist für kosmetische Inhaltsstoffe
Die Hotlist für kosmetische Inhaltsstoffe ist eine Liste von Inhaltsstoffen sowie zugehörigen Mischinhaltsstoffen, deren Verwendung in Kosmetikprodukten in Kanada verboten ist. Sie enthält auch eine Liste eingeschränkter Inhaltsstoffe und damit verbundene Warnhinweise. Diese müssen auf dem Etikett angegeben werden, falls sie bei der Herstellung verwendet werden. Ist ein Inhaltsstoff nicht in der Hotlist aufgeführt, werden seine Sicherheit und Wirksamkeit erst nach einer Bewertung bestimmt.
Kosmetikvorschriften sind in den verschiedenen Ländern komplex, da jede Region spezifische Regeln und Vorschriften hat, die für einen erfolgreichen Markteintritt befolgt werden müssen. Um den Markteintritt zu optimieren und reibungslos zu gestalten, informieren Sie sich, um durchgehend regelkonform zu sein. Bleiben Sie auf dem Laufenden. Bleiben Sie informiert.
