Gewährleistung der Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika auf dem EU-Markt: Obligatorische Informationen und bewährte Verfahren
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Die Europäische Union (EU) hat strenge Vorschriften für die Kennzeichnung von Kosmetika erlassen, die den Schutz der Verbraucher sowie die Sicherheit und Qualität kosmetischer Produkte gewährleisten sollen. Als Kosmetikhersteller, Markeninhaber oder Lieferant, der auf den EU-Markt expandieren möchte, ist es von entscheidender Bedeutung, diese Vorschriften zu kennen und die Einhaltung sicherzustellen, um rechtliche und reputationsbezogene Risiken zu vermeiden. In diesem Blog beleuchten wir die wesentlichen Aspekte der Kennzeichnungspflicht für Kosmetika in der EU und zeigen obligatorische Angaben sowie bewährte Verfahren auf, die Ihnen helfen, sich in der komplexen regulatorischen Landschaft zurechtzufinden.

Obligatorische Angaben für Kosmetiketiketten

Die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung [EG] Nr. 1223/2009) legt die Pflichtangaben fest, die auf Kosmetiketiketten enthalten sein müssen:

  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person (RP) in der EU: Die EU-RP ist eine juristische Person mit Sitz in der EU, die als einziger Vertreter des Herstellers in der gesamten EU fungiert. Wenn Sie Ihren Sitz außerhalb der EU haben, müssen Sie eine in Europa ansässige RP benennen, um Ihre Produkte auf dem EU-Markt einzuführen.
  • Ursprungsland: Wenn das Produkt in Europa hergestellt wird, ist die Angabe des Ursprungslands nicht obligatorisch. Wird das Produkt jedoch aus Ländern außerhalb der EU importiert, muss das Ursprungsland genannt werden.
  • Nenninhalt: Der Nenninhalt des Produkts zum Zeitpunkt der Verpackung, angegeben nach Gewicht oder Volumen, muss auf dem Etikett aufgeführt sein.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verwendungsdauer nach dem Öffnen (PAO): Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) muss mithilfe des „Sanduhr-Symbols“ oder der Worte „mindestens haltbar bis Ende“ angegeben werden, wenn es dreißig (30) Monate oder weniger beträgt. Bei Produkten mit einem MHD von mehr als dreißig (30) Monaten muss das „Symbol des geöffneten Tiegels“ verwendet werden, das die PAO angibt.
  • Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung: Bestimmte Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise sind in bestimmten Fällen obligatorisch, abhängig von der Art des kosmetischen Produkts und den verwendeten Inhaltsstoffen.
  • Chargennummer: Die Chargennummer für die Herstellung oder das Kennzeichen zur Identifizierung des kosmetischen Produkts ist obligatorisch.
  • Produktfunktion: Die Funktion des Produkts muss klar angegeben werden, um eine fehlerhafte Verwendung zu verhindern.
  • Inhaltsstoffverzeichnis: Der Zutatenverzeichnis muss der Begriff „Inhaltsstoffe“ vorangestellt werden; die Auflistung muss in absteigender Reihenfolge des Gewichts erfolgen, mit Ausnahme von Inhaltsstoffen mit einem Anteil von unter 1 %.

Bewährte Verfahren für die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften

Um die Einhaltung der EU-Vorschriften für die Kennzeichnung von Kosmetika sicherzustellen, sollten Sie folgende bewährte Verfahren befolgen:

  • Bestimmung einer EU-RP: Ernennen Sie eine in der EU ansässige RP, die Sie durch den EU-Compliance-Prozess führt und sicherstellt, dass Ihre Produkte die regulatorischen Anforderungen erfüllen.
  • Erstellen einer Produktinformationsdatei (PIF): Pflegen Sie ein dynamisches Dokument mit allen Sicherheitsinformationen zu Ihren Produkten, einschließlich Labortests und Sicherheitsbewertungsberichten.
  • Überprüfung der Etikettenkonformität: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produktetiketten und -verpackungen die in der EU-Kosmetikverordnung festgelegten Anforderungen erfüllen.
  • Meldung Ihrer Produkte beim Cosmetic Products Notification Portal (CPNP): Reichen Sie umfassende Informationen zu Ihren Produkten beim CPNP ein, bevor Sie diese auf dem EU-Markt bereitstellen.
  • Auf dem Laufenden bleiben bei regulatorischen Aktualisierungen: Informieren Sie sich regelmäßig über regulatorische Änderungen und ergreifen Sie die notwendigen Schritte, damit Ihre Produkte weiterhin konform bleiben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika auf dem EU-Markt große Sorgfalt und die Beachtung regulatorischer Anforderungen erfordert. Wenn Sie die für Kosmetiketiketten vorgeschriebenen Informationen und bewährten Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften kennen, können Sie sich sicher auf dem EU-Markt bewegen. Bleiben Sie über regulatorische Änderungen informiert und konsultieren Sie die Regulatory-Experten von Freyr, um einen reibungslosen Marktzugang in der EU zu gewährleisten.

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