Übergangsüberlegungen für die IMP-Kennzeichnung gemäß EU CTR
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Die EU-Verordnung über klinische Prüfungen (EU CTR), die am 31. Januar 2022 vollständig in Kraft getreten ist, bringt erhebliche Änderungen für die Durchführung und Regulierung klinischer Prüfungen innerhalb der EU mit sich. Ein Kernbereich, der von diesen Änderungen betroffen ist, ist die Kennzeichnung von Prüfpräparaten (Investigational Medicinal Products, IMPs). Für Sponsoren und Leiter klinischer Prüfungen ist es entscheidend, die neuen Kennzeichnungsvorschriften zu kennen und umzusetzen, um die Compliance und den reibungslosen Ablauf klinischer Studien sicherzustellen.

Die Kennzeichnungsanforderungen der EU CTR verstehen

Die EU CTR zielt darauf ab, die Regeln für die Durchführung klinischer Prüfungen in der gesamten EU zu harmonisieren und so mehr Transparenz und Sicherheit zu schaffen. Die Kennzeichnung von Prüfpräparaten muss im Rahmen der Verordnung Anhang VI entsprechen, in dem die Pflichtangaben auf den Etiketten festgelegt sind. Dazu gehören:

  • Der eindeutige Referenzcode der klinischen Prüfung
  • Der Produktname oder der eindeutige Code
  • Die Chargen- oder Codenummer
  • Die Teilnehmernummer und der Studienzeitraum
  • Die Lagerungsbedingungen
  • Das Verfallsdatum
  • Ein Warnhinweis mit der Aufschrift „Nur für klinische Prüfungen“

Diese Anforderungen stellen sicher, dass Prüfpräparate identifizierbar sind und wichtige Informationen leicht zugänglich sind, wodurch Risiken minimiert und die Patientensicherheit erhöht wird.

Übergangszeitraum und Fristen für die Einhaltung

Die EU CTR sieht eine Übergangszeit für klinische Prüfungen vor, die unter der vorherigen Richtlinie 2001/20/EG begonnen wurden. Klinische Prüfungen, die vor dem 31. Januar 2023 nach der alten Richtlinie genehmigt wurden, dürfen noch bis zum 31. Januar 2025 nach dieser Richtlinie fortgeführt werden. Ab dem 31. Januar 2023 müssen jedoch alle neuen Prüfungen die EU CTR erfüllen. Dies bedeutet, dass Sponsoren sicherstellen müssen, dass alle neuen Prüfpräparate ab diesem Datum gemäß den neuesten Anforderungen gekennzeichnet sind.

Wichtige Überlegungen für die Umstellung der Kennzeichnung von Prüfpräparaten

  • Bewertung der aktuellen Kennzeichnungspraxis: Beginnen Sie damit, Ihre aktuelle Kennzeichnungspraxis für Prüfpräparate anhand der neuen EU-CTR-Anforderungen zu überprüfen. Ermitteln Sie etwaige Lücken oder Abweichungen, die behoben werden müssen, um die Konformität sicherzustellen.
  • Aktualisierung der Etikettendesigns: Aktualisieren Sie Ihre Etikettendesigns, damit sie alle in Anhang VI genannten Pflichtangaben enthalten. Dies kann die Neugestaltung von Etiketten erfordern, um sicherzustellen, dass alle Informationen sichtbar und leicht lesbar sind.
  • Behördliche Prüfung und Genehmigung: Reichen Sie die aktualisierten Etikettendesigns zur behördlichen Prüfung und Genehmigung ein. Stellen Sie sicher, dass alle Änderungen dokumentiert werden und Sie Nachweise über die Bemühungen zur Einhaltung der Vorschriften aufbewahren.
  • Schulung und Sensibilisierung: Schulan Sie Ihre Mitarbeitenden in den neuen Kennzeichnungsvorschriften. Stellen Sie sicher, dass alle am klinischen Prüfprozess Beteiligten die Änderungen kennen und ihre Rollen bei der Einhaltung der Vorschriften verstehen.
  • Technologie- und System-Upgrades: Implementieren oder aktualisieren Sie Technologien und Systeme, um die neuen Kennzeichnungsvorschriften zu unterstützen. Dazu können Etikettendrucksoftware, Bestandsverwaltungssysteme und Nachverfolgungsmechanismen gehören, um eine genaue Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
  • Laufende Überwachung und Qualitätskontrolle: Richten Sie laufende Überwachungs- und Qualitätskontrollprozesse ein, um sicherzustellen, dass die Etiketten während der gesamten Studie den Vorschriften entsprechen. Dazu gehören regelmäßige Audits und Kontrollen, um Probleme umgehend zu erkennen und zu beheben.

Häufige Herausforderungen und Lösungen

Herausforderung: Bewältigung des Übergangs für laufende Studien.

Lösung: Entwickeln Sie einen schrittweisen Ansatz für den Übergang laufender Studien und stellen Sie sicher, dass Prüfpräparate in den entsprechenden Studienphasen gemäß den neuen Anforderungen neu etikettiert werden.

Herausforderung: Gewährleistung der Konsistenz über mehrere Prüfzentren hinweg.

Lösung: Zentralisieren Sie den Kennzeichnungsprozess nach Möglichkeit, um Konsistenz zu gewährleisten. Stellen Sie allen Prüfzentren Leitlinien und Unterstützung zur Verfügung, um einheitliche Kennzeichnungsstandards aufrechtzuerhalten.

Herausforderung: Schritt halten mit regulatorischen Aktualisierungen und Änderungen.

Lösung: Bleiben Sie über Aktualisierungen oder Änderungen der EU CTR und anderer relevanter Vorschriften auf dem Laufenden. Abonnieren Sie regulatorische Newsletter, nehmen Sie an Branchenforen teil und tauschen Sie sich mit Regulierungsexperten aus, um neuen Anforderungen immer einen Schritt voraus zu sein.

Fazit

Der Übergang zu den neuen Kennzeichnungsanforderungen für Prüfpräparate im Rahmen der EU CTR ist ein komplexer, aber wichtiger Prozess für Sponsoren und Betreiber klinischer Prüfungen. Indem Sie die neuen Anforderungen verstehen, die aktuellen Abläufe überprüfen, Etiketten anpassen und solide Schulungs- und Überwachungsprozesse einführen, können Sie die Einhaltung sicherstellen und zur Sicherheit und zum Erfolg klinischer Prüfungen innerhalb der EU beitragen. Der Aufwand für diesen Übergang zahlt sich durch reibungslosere Studienabläufe, eine höhere Patientensicherheit und eine stärkere regulatorische Position aus.

Freyr verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich der Kennzeichnung von Prüfpräparaten und fundierte Kenntnisse der EU CTR. Wir begleiten Sie durch den Übergangsprozess und stellen sicher, dass Ihre Kennzeichnungspraxis alle regulatorischen Anforderungen erfüllt.

Für fachkundige Unterstützung bei der Kennzeichnung Ihrer Prüfpräparate im Rahmen der EU CTR können Sie sich noch heute an Freyr wenden.

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