Chemikalienregistrierung in Indonesien


Chemikalienregistrierung in Indonesien – Übersicht

Reinigungs- und Desinfektionsprodukte werden in den einzelnen Ländern und Regionen sehr unterschiedlich bezeichnet, eingestuft und reguliert. Dies stellt die Industrie vor große Herausforderungen, wenn sie diese Produkte auf verschiedenen Märkten einführen möchte.

In Indonesien unterliegen Chemikalien wie Waschmittel, Reinigungsmittel (Waschmittelpräparate) sowie Desinfektions- und antiseptische Präparate (z. B. zur Anwendung auf unbelebten und harten Oberflächen) der Verordnung des Gesundheitsministers Nummer 1190/MENKES/PER/VIII/2010. Sie werden als Haushaltsgesundheitsprodukte (Household Health Products – HHP, auf Indonesisch: Perbekalan Kesehatan Rumah Tangga, abgekürzt als PKRT) eingestuft, wobei eine weitere Unterteilung nach dem Risikograd erfolgt:

  • Geringes Risiko – Klasse I
  • Mittleres Risiko – Klasse II
  • Hohes Risiko – Klasse III

Weitere gefährliche und toxische Chemikalien (B3-Chemikalien) werden vom indonesischen Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft (MoEF) reguliert. Dies erfordert eine Registrierung solcher Chemikalien vor dem Inverkehrbringen auf dem indonesischen Markt. Chemikalien für den eingeschränkten Gebrauch (B3) oder erstmals eingeführte Chemikalien müssen vor der Einfuhr gemeldet werden. Alle Chemikalien müssen gemäß dem Global Harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet sein. Die GHS-Gefahreneinstufung gilt in Indonesien für die Chemikalieneinstufung, Kennzeichnung und die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS).

Tabelle 1: Chemikalienvorschriften in Indonesien – Übersicht

 

Kategorien

Biozid / Desinfektionsmittel

Waschmittel

/ Reinigungsprodukte

Allgemeine VerbraucherprodukteChemikalien
Chemikalienregulierung

 Verordnung des Gesundheitsministers Nummer 1190/MENKES/PER/VIII/2010.

 

 

 

Management gefährlicher und toxischer Stoffe [Bahan Berbahaya dan Beracun (abgekürzt als B3)].

 

Management gefährlicher und toxischer Stoffe [Bahan Berbahaya dan Beracun (abgekürzt als B3)].

MoEF-Verordnung 36/2017 zu Registrierungs- und Meldeverfahren für gefährliche und toxische Stoffe

KEP NR. 187/MEN/1999 (Umgang mit gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz).

Verordnung des Ministeriums für Industrie Nr. 87 aus dem Jahr 2009 über das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.

Registrierungs-/MeldepflichtJaNeinJa (nur für gefährliche/toxische Chemikalien).
ProzessübersichtOnline-Antragstellung für PKRT über  http://regalkes.kemkes.go.id/.Um die Sicherheit und Qualität des Produkts zu gewährleisten, ist lediglich die Einhaltung der Produktvorschriften erforderlich.Antragstellung über das PTSP-Online-System.
Örtlicher VertreterJa (Alleinvertreter im Falle eines ausländischen Herstellers).Nicht zutreffendJa (kann ein Importeur sein).
Wichtigste Datenanforderungen
  1. Produktdetails (Kategorie, HS-Code, Beschreibung, Form, Farbe, Verpackung und Nettoinhalt).
  2. Angaben zum ausländischen Unternehmen, das einen Alleinvertreter zur Registrierung bevollmächtigt.
  3. Eine Kopie bzw. ein Scan der Originalvollmacht als Alleinvertreter oder Alleindistributor, die vom Auftraggeber bzw. Hersteller im Ursprungsland zur Registrierung von PKRT-Produkten beim Gesundheitsministerium ausgestellt und von der indonesischen Botschaft legalisiert wurde (Import).
  4. Das Zertifikat ist für importierte Produkte im Ursprungsland im Umlauf.
  5. SIUP und NPWP (importierte Produkte).
  6. Kooperations-/Beziehungs-/Bestellungs-/Lizenzschreiben zwischen der Fabrik und dem Markenbesitzer.
  7. Erklärungsschreiben, dass das hochgeladene Dokument bzw. die hochgeladenen Daten original und korrekt sind.
  8. Formel bzw. Bestandteile und Herstellungsverfahren.
  9. Laborprüfzertifikate und verwendete Materialien.
  10. Verpackungsinformationen.
  11. Analysenzertifikat des Endprodukts.
  12. Ergebnisse der Produktstabilitätstests.
  13. Ergebnisse der Wirksamkeitstests.
  14. Verwendungszweck, Gebrauchsanweisung, Warnhinweise, Vorsichtsmaßnahmen und weitere Informationen (auf Indonesisch).
Nicht zutreffend

Erforderliche Dokumente für die Registrierung von B3-Chemikalien:

  1. B3-Registrierungsformular.
  2. Foto des B3-Lagraums.
  3. Foto der B3-Verpackung.
  4. Foto der B3-Lageranordnung.
  5. Sicherheitsdatenblatt (LDK).
  6. Analysenzertifikat (CoA).
  7. Weitere zusätzliche Dokumente zum Importeur.

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