
Chemikalienregistrierung in Indonesien – Übersicht
Reinigungs- und Desinfektionsprodukte werden in den einzelnen Ländern und Regionen sehr unterschiedlich bezeichnet, eingestuft und reguliert. Dies stellt die Industrie vor große Herausforderungen, wenn sie diese Produkte auf verschiedenen Märkten einführen möchte.
In Indonesien unterliegen Chemikalien wie Waschmittel, Reinigungsmittel (Waschmittelpräparate) sowie Desinfektions- und antiseptische Präparate (z. B. zur Anwendung auf unbelebten und harten Oberflächen) der Verordnung des Gesundheitsministers Nummer 1190/MENKES/PER/VIII/2010. Sie werden als Haushaltsgesundheitsprodukte (Household Health Products – HHP, auf Indonesisch: Perbekalan Kesehatan Rumah Tangga, abgekürzt als PKRT) eingestuft, wobei eine weitere Unterteilung nach dem Risikograd erfolgt:
- Geringes Risiko – Klasse I
- Mittleres Risiko – Klasse II
- Hohes Risiko – Klasse III
Weitere gefährliche und toxische Chemikalien (B3-Chemikalien) werden vom indonesischen Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft (MoEF) reguliert. Dies erfordert eine Registrierung solcher Chemikalien vor dem Inverkehrbringen auf dem indonesischen Markt. Chemikalien für den eingeschränkten Gebrauch (B3) oder erstmals eingeführte Chemikalien müssen vor der Einfuhr gemeldet werden. Alle Chemikalien müssen gemäß dem Global Harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet sein. Die GHS-Gefahreneinstufung gilt in Indonesien für die Chemikalieneinstufung, Kennzeichnung und die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS).
Tabelle 1: Chemikalienvorschriften in Indonesien – Übersicht
Kategorien | Biozid / Desinfektionsmittel | Waschmittel / Reinigungsprodukte | Allgemeine Verbraucherprodukte | Chemikalien |
| Chemikalienregulierung | Verordnung des Gesundheitsministers Nummer 1190/MENKES/PER/VIII/2010.
| Management gefährlicher und toxischer Stoffe [Bahan Berbahaya dan Beracun (abgekürzt als B3)].
| Management gefährlicher und toxischer Stoffe [Bahan Berbahaya dan Beracun (abgekürzt als B3)]. MoEF-Verordnung 36/2017 zu Registrierungs- und Meldeverfahren für gefährliche und toxische Stoffe KEP NR. 187/MEN/1999 (Umgang mit gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz). Verordnung des Ministeriums für Industrie Nr. 87 aus dem Jahr 2009 über das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. | |
| Registrierungs-/Meldepflicht | Ja | Nein | Ja (nur für gefährliche/toxische Chemikalien). | |
| Prozessübersicht | Online-Antragstellung für PKRT über http://regalkes.kemkes.go.id/. | Um die Sicherheit und Qualität des Produkts zu gewährleisten, ist lediglich die Einhaltung der Produktvorschriften erforderlich. | Antragstellung über das PTSP-Online-System. | |
| Örtlicher Vertreter | Ja (Alleinvertreter im Falle eines ausländischen Herstellers). | Nicht zutreffend | Ja (kann ein Importeur sein). | |
| Wichtigste Datenanforderungen |
| Nicht zutreffend | Erforderliche Dokumente für die Registrierung von B3-Chemikalien:
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- Regulatorische Strategien für Marktzugang und Produkteinführung.
- Beratung zu den chemischen Vorschriften in Indonesien.
- Entwicklung von Strategien für Produktmeldungen und -registrierungen.
- Überprüfung und Auslegung der regulatorischen Anwendbarkeit.
- Erstellen von technischen Datenblättern (Spezifikationen, MSDS usw.), einschließlich Registrierungs- und Meldedossiers.
- Vorbereitung und Einreichung von Anträgen für relevante Einführungen und Verlängerungen.
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