4 FAQs zur Einreichung einer konformen Produktinformationsdatei (PIF)
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Die Produktinformationsdatei (PIF) ist eines der Schlüsselelemente für einen erfolgreichen Markteintritt eines Kosmetikprodukts auf dem europäischen Markt. Gemäß der Kosmetikverordnung 1223/2009 hilft die „ PIF “ den zuständigen Behörden der Europäischen Union (EU) dabei, die Sicherheit der auf dem Markt erhältlichen Kosmetikprodukte zu überwachen. Daher ist es für Hersteller von Kosmetikprodukten von entscheidender Bedeutung, diese Datei unter Zusammenstellung aller erforderlichen Informationen vorschriftsmäßig einzureichen.

Bevor Hersteller jedoch einen Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels ( PIF) erstellen und einreichen, müssen sie sich der folgenden Aspekte bewusst sein, um etwaige Fehler zu vermeiden:

  1. Was ist ein „ PIF “?

Ein „ PIF “ ist ein von der EU und der Europäischen Kosmetikagentur ( Member States) vorgeschriebenes Dokument. Es enthält die wesentlichen Elemente, die zum Nachweis der Sicherheit eines Kosmetikprodukts erforderlich sind. Es handelt sich dabei um eine verbindliche Vorschrift in der EU gemäß der Verordnung 1223/2009. Die vom Hersteller benannte verantwortliche Person (Responsible Person, RP) ist dafür verantwortlich, die „ PIF “ nach dem Inverkehrbringen der letzten Charge des Produkts zehn (10) Jahre lang aufzubewahren.

  1. Was sollte in einem „ PIF “ enthalten sein?

Ein „ PIF “ muss aus fünf wesentlichen Abschnitten bestehen:

  1. Produktbeschreibung
  2. Sicherheitsbericht für Kosmetikprodukte – CPSR (mit Teil A und Teil B)
  3. Herstellungsverfahren
  4. Nachweis der behaupteten Wirkung
  5. Daten aus Tierversuchen
  6. Warum ist es so wichtig, den richtigen Sicherheitsgutachter auszuwählen?

Die Auswahl des richtigen Sicherheitsgutachters ist für Hersteller von entscheidender Bedeutung, da dieser dabei hilft, die richtigen Schlussfolgerungen aus den Sicherheitsbewertungen zu ziehen. In Europa muss eine Person, die eine Sicherheitsbewertung durchführt, über eine Ausbildung in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem ähnlichen Fachgebiet verfügen. Das Ziel bei der Auswahl des richtigen Sicherheitsgutachters besteht nicht nur darin, die rein regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch die Sicherheit des Produkts zu gewährleisten.

  1. Wer darf den „ PIF “ verfassen?

Sowohl interne Experten als auch geschätzte Partner können die „ PIF “ verfassen. Die einzige zwingende Voraussetzung hierfür ist die Benennung eines Sicherheitsgutachters. Angesichts der Bedeutung der „ PIF “ entscheiden sich die meisten Hersteller jedoch dafür, mit einem Experten für Regulierungsfragen zusammenzuarbeiten, der über eine lokale Präsenz in der EU verfügt, um etwaige Schwierigkeiten zu vermeiden.

Da die Sicherheitsdatenblätter ( PIF ) ein wesentlicher Bestandteil zur Gewährleistung der Sicherheit jedes Kosmetikprodukts sind, erfordern sie ein gründliches Verständnis der EU-Kosmetikverordnung. Daher sollten Hersteller bei der Erstellung dieser Unterlagen besonders sorgfältig vorgehen, um eine lückenlose Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Ziehen Sie in Betracht, diese Aufgabe einem Experten mit fundierten Fachkenntnissen zu übertragen. Halten Sie die Vorschriften ein.

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