ISO 22716 – Ein GMP-Leitfaden für kosmetische Mittel in der EU
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Kosmetikprodukte gehören weltweit zu den am häufigsten verwendeten Körperpflegeprodukten. Daher sollten sie auf sichere und wirksame Weise hergestellt werden. Um dies zu gewährleisten, haben Gesundheitsbehörden weltweit bestimmte Grundsätze der guten Herstellungspraxis (GMP) festgelegt. In Europa verpflichtet die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 die Hersteller dazu, bei der Herstellung von Kosmetikprodukten die Norm ISO 22716 einzuhalten.

Gute Herstellungspraxis gemäß der Norm ISO 22716

Die Norm ISO 22716 legt bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Kosmetikprodukte fest, die auf den europäischen Markt gebracht werden sollen. Sie regelt die folgenden zu beachtenden Aspekte:

1. Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten sollten so gelegen und gestaltet sein, dass die Sicherheit und Wirksamkeit des Produkts gewährleistet sind, und müssen regelmäßig desinfiziert und ordnungsgemäß instand gehalten werden, um eine Kontamination von Rohstoffen, Produkten und Arbeitsabläufen zu vermeiden.

2. Ausrüstung

Die verwendeten Anlagen müssen für den Verwendungszweck des Produkts und den Herstellungsprozess geeignet sein. Sie müssen in einem Zustand gehalten werden, der jegliche Kreuzkontamination verhindert.  

3. Rohstoffe und Verpackungsmaterialien

Die im Herstellungsprozess verwendeten Rohstoffe und Verpackungsmaterialien müssen festgelegte und relevante Kriterien erfüllen, um die Qualität des Endprodukts zu gewährleisten. Die Hersteller müssen einen dynamischen Lieferkettenprozess für die Rohstoffe einrichten, um etwaige Probleme, die bei der Beschaffung auftreten könnten, problemlos zurückverfolgen zu können. Darüber hinaus unterliegen der Einkauf und der Wareneingang von Rohstoffen strengen Vorschriften und dürfen ausschließlich von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.

4. Herstellungsprozess

Um sicherzustellen, dass das fertige Kosmetikprodukt den Qualitätsstandards entspricht, müssen verschiedene Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, wie zum Beispiel:

  • Der Herstellungsprozess muss zusammen mit den relevanten Informationen zu Rohstoffen, Rezeptur und den erforderlichen Anlagen ordnungsgemäß zusammengefasst und dokumentiert werden.
  • Die Qualitätskontrollpunkte müssen eindeutig gekennzeichnet sein
  • Die Chargen sollten zur einfachen Identifizierung ordnungsgemäß nummeriert und beschriftet werden
  • Um das Kontaminationsrisiko zu minimieren, muss die Produktionsstätte gründlich auf die Gewährleistung der Sicherheit überprüft werden.

5. Fertiges Produkt

Unternehmen müssen vor Beginn des Herstellungsprozesses bestimmte Qualitätsstandards für das Endprodukt festlegen. Diese Qualitätsstandards müssen auch während der gesamten Lagerung, Lieferung und des Vertriebs des Produkts eingehalten werden. Wenn das Produkt auf den Markt gebracht wird, muss es den festgelegten Qualitätsstandards entsprechen.

Die Einhaltung der regionalen GMP-Anforderungen ist unerlässlich, um sichere und wirksame Kosmetikprodukte auf jedem Markt anbieten zu können. Eine Nichteinhaltung kann zu Produktrückrufen und einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie damit beginnen, Ihre Prozesse an die regionsspezifischen GMP-Anforderungen anzupassen; im Falle der EU sollten Sie sich an die GMP-Richtlinien gemäß der ISO-Norm 22716 halten und auf unangekündigte Audits vorbereitet sein. 

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