Swixit und seine Auswirkungen auf die Medizintechnikbranche
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Die jüngsten politischen Veränderungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben erhebliche Auswirkungen auf die Medizintechnikbranche gehabt. Mit mehr als 1.400 Medizintechnikunternehmen macht der Medizintechniksektor 3 % des Schweizer Brutto GDP s aus und beschäftigt mehr als 63.000 Mitarbeiter. Die Schweiz exportiert Medizinprodukte im Wert von mehr als 5,6 Mrd. US-Dollar, während sich die Importe von Medizinprodukten aus der EU auf 3 Mrd. US-Dollar belaufen.

Das Schweizer Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) für Medizinprodukte ist am 26. Mai 2021 ausgelaufen, und die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU sind ohne Einigung über ein institutionelles Abkommen (InstA) zu Ende gegangen. Wie viele andere bilaterale Abkommen wurde auch das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) für Medizinprodukte nicht aktualisiert. Im Rahmen des ausgelaufenen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung zwischen der EU und der Schweiz entsprachen die in der Schweizer Medizinprodukteverordnung (MedPO) festgelegten Anforderungen an Medizinprodukte der EU-MDD und der EU-AIMDD. Dies ermöglichte den Medizinprodukten einen gleichberechtigten Zugang zum EU- und zum Schweizer Markt.

Der „Swixit“ würde voraussichtlich eine wirtschaftliche Belastung in Höhe von 114 Millionen Schweizer Franken (127 Millionen US-Dollar) für die Erfüllung der anfänglichen Verwaltungsauflagen sowie eine jährliche Belastung von 75 Millionen ab den Folgejahren mit sich bringen. Dies entspricht 2 % bzw. 1,4 % des gesamten Exportwerts in die EU. Darüber hinaus hätte der „Swixit“ erhebliche Auswirkungen auf die Branchendynamik aufgrund von –

  • Rückgang der Exporte in die Europäische Union
  • Höhere Kosten für die Einhaltung der Vorschriften
  • Verlust der Marktattraktivität der Schweiz
  • Hohe Verwaltungskosten beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Medizintechnikprodukten
  • In der Schweiz ansässige Start-ups könnten sich dafür entscheiden, ihren Hauptsitz in einem EU-Land zu errichten
  • MedTech-Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern könnten sich dafür entscheiden, ihren Hauptsitz in einem EU-Land zu errichten

Die MedDO wurde überarbeitet, ist seit dem 1. August 2020 in Kraft und steht im Einklang mit der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR). Die in der EU ansässigen Medizinproduktehersteller müssen die überarbeitete Medizinprodukteverordnung (MedDO) einhalten. Diese Unternehmen müssen einen in der Schweiz ansässigen Bevollmächtigten benennen, der Zugang zu einer Kopie der technischen Dokumentation haben muss oder in der Lage sein muss, die Dokumente innerhalb von sieben (7) Tagen nach Aufforderung durch Swissmedic vorzulegen. Die Klausel, wonach der Hersteller dem Bevollmächtigten diese Dokumente zur Verfügung stellt, muss in den zwischen beiden Parteien geschlossenen Vertrag aufgenommen werden.

Die Swiss Medic hat für verschiedene Produktkategorien Übergangsfristen für die Benennung eines in der Schweiz ansässigen Bevollmächtigten sowie für die entsprechende Kennzeichnung festgelegt.

Gerätekategorien und Zeitpläne für den Übergang

31. Dezember 202131. März 202231. Juli 2022

 

  • Medizinprodukte der Klasse III
  • Implantierbare Medizinprodukte der Klasse IIb
  • Alle aktiven implantierbaren Geräte
  • Nicht implantierbare Medizinprodukte der Klasse IIb
  • Nicht implantierbare Medizinprodukte der Klasse IIa
  • Medizinprodukte der Klasse I, Systeme und Verfahrenssets

 

Hersteller, die ihre Produkte vor dem 26. Mai 2021 auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebracht haben, müssen ihre Produktregistrierungen bei Swissmedic bis zum 26. November 2021 abschließen. Der Hersteller muss die Zusammenfassung der Sicherheit und der klinischen Leistung (SSCP) öffentlich zugänglich machen – beispielsweise auf seiner Website.

Seit dem 26. Mai 2021 gilt die Schweiz als „Drittland“. Die Verordnung über Medizinprodukte ( EU MDR ) ist seit dem 26. Mai 2021 in Kraft, und die Schweizer Medizintechnikunternehmen müssen nun diese Vorschriften einhalten, um in ein EU-Land exportieren zu können. Die Schweizer Medizintechnikunternehmen müssen nun einen europäischen Bevollmächtigten (European Authorized Representative, EAR) benennen, um Medizinprodukte in der EU in Verkehr zu bringen.

Möchten Sie Ihr Produkt bei Swissmedic registrieren lassen? Möchten Sie einen in der Schweiz zugelassenen Bevollmächtigten für Medizinprodukte benennen und die Medizinprodukteverordnung (MedPO) einhalten? Reach en Sie sich bei einem Experten für Zulassungsfragen. Bleiben Sie auf dem Laufenden. Halten Sie die Vorschriften ein.

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