Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat über die Koordinierungsgruppe für gegenseitige Anerkennung und dezentrale Verfahren – Humanarzneimittel (CMDh) die endgültige Überarbeitung des Leitfadens „Mobiles Scannen und andere Technologien in der Kennzeichnung und/oder Packungsbeilage zentral zugelassener Humanarzneimittel – Allgemeine Grundsätze der Akzeptanz und Verfahrensregeln“ (Rev 2, 23. März 2026) herausgegeben. Der Leitfaden erläutert, wie Technologien wie QR-Codes, 2D-Barcodes und andere digitale Kennzeichnungslösungen in der Produktinformation (SmPC) und/oder in den Formen der Packungsbeilage für zentral zugelassene Arzneimittel verwendet werden können, einschließlich Aspekten der Akzeptanz, Datenverknüpfung und Risikominderung. Er legt Bedingungen fest, unter denen dynamische oder extern gehostete Inhalte (z. B. webbasiertes ePI, digitale Patienteninformationen) von der Verpackung aus verlinkt werden können, zusammen mit Anforderungen an Verfügbarkeit, Sprache und technologieunabhängigen Zugang.

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