Die tolerierbare Obergrenze (UL) ist die maximale Nährstoffaufnahme, die bei Verzehr durch die allgemeine Bevölkerung kein gesundheitliches Risiko darstellt. Die UL gilt als Ernährungsreferenzwert (DRV) und stellt keine empfohlene Aufnahmemenge dar; vielmehr handelt es sich um einen wissenschaftlich abgeleiteten „Schwellenwert“, unterhalb dessen das potenzielle Risiko minimiert ist. Liegt die Aufnahme über diesem Wert, ist das Gesundheitsrisiko größer.
Einige europäische Länder haben kürzlich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gebeten, eine wissenschaftlich fundierte zulässige Obergrenze (UL) für die Aufnahme von Zucker aus allen Quellen festzulegen. Die wissenschaftlichen Experten des „ EFSA “ haben im Jahr 2018 25.000 wissenschaftliche Arbeiten und im Jahr 2020 7.500 wissenschaftliche Arbeiten ausgewertet. Eine der Grundlagen der Studie war der Zusammenhang zwischen der Zuckeraufnahme und verschiedenen Gesundheitsproblemen wie den Auswirkungen auf die Schwangerschaft, Zahnkaries und chronischen Stoffwechselerkrankungen.
Ein oberer Grenzwert für die Aufnahme wurde jedoch nicht festgelegt, da das Gesundheitsrisiko bei allen Dosierungen zunahm und aus diesem Grund kein Schwellenwert ermittelt werden konnte. Daher kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA ) zu dem Schluss, dass die Aufnahme von zugesetzten oder freien Zuckern so gering wie möglich gehalten werden sollte. Die öffentliche Konsultation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA ) zum Entwurf der Stellungnahme ist noch bis Ende 2021 offen, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse einzuholen.
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