Verschreibungspflichtige Arzneimittel fallen unter das „Black Triangle“-Programm, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen: 

  1. 1. Das Produkt ist neu zugelassen (Anträge vom Typ A, ausgenommen Biosimilar-Arzneimittel und saisonale Grippeimpfstoffe) 
  2. 2. Das Produkt ist vorläufig zugelassen oder verfügt über eine vorläufig zugelassene Indikation 
  3. 3. Die Indikationen des Produkts wurden dahingehend geändert, dass nun auch eine Anwendung in einem deutlich anderen Bereich vorgesehen ist:
  4. 4. Zielgruppe, zum Beispiel pädiatrische Anwendung 
  5. 5. Erkrankung oder Zustand, zum Beispiel ein Wechsel von einer onkologischen Indikation zu einer nicht-onkologischen Indikation 

Als Sponsor können Sie in Ihrem Antrag angeben, dass Sie davon ausgehen, dass Ihr Produkt in das Programm aufgenommen wird.

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