Am 18. Mai 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) drei weitere chemische Stoffe in ihr Register der CLH-Absichten bis zum Vorliegen eines Ergebnisses aufgenommen. Nachfolgend sind die chemischen Stoffe aufgeführt, deren Status „Stellungnahme in Bearbeitung“ lautet: 1. N-Ethyl-N-[2-[1-(2-methylpropoxy)ethoxy]ethyl]-4-(phenylazo)anilin Im Folgenden sind die chemischen Stoffe aufgeführt, deren Status „Konsultation“ lautet: 1. Kobaltdihydroxid; Kobalt(2+)propionat; Kobalt(II)-4-oxopent-2-en-2-olat 2. Kobaltbis(2-ethylhexanoat)

Tags zu Verbraucher-News
Europäische Chemikalienagentur (ECHA); CLH-Verzeichnis; Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung; Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH); Chemische Substanzen; Risikobewertung; Öffentliche Konsultation; Gefahrenklassifizierung