Am 25. Mai 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur den Status des Vorschlags zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) von Melamin im Rahmen der CLP der Europäischen Union aktualisiert. Der von Deutschland eingereichte Vorschlag befindet sich im Rahmen des Verfahrens des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) weiterhin in der Phase der „Stellungnahmeausarbeitung“. Das Dossier schlägt vor, die harmonisierte Einstufung von Melamin um die Kategorie 2 für Reproduktionstoxizität (H361fd) zu ergänzen, während die bestehenden Einstufungen für die Kategorie 2 für Karzinogenität (H351) und die Kategorie 2 für spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition (H373) beibehalten werden. Der Vorschlag führt außerdem die Gefahrenbezeichnungen PMT (persistent, mobil und toxisch) und vPvM (sehr persistent und sehr mobil) mit den ergänzenden Gefahrenhinweisen EUH450 und EUH451 ein. Die öffentliche Konsultationsphase zu den Gefahrenklassen „Reproduktionstoxizität“ sowie „PMT/vPvM“ begann am 16. Februar 2026 und endete am 17. April 2026. Der RAC ist verpflichtet, seine Stellungnahme bis zum 15. Juli 2027 im Rahmen des durch die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) festgelegten CLH-Verfahrens zu verabschieden.
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