Am 18. Mai 2026 leitete die Europäische Chemikalienagentur eine öffentliche Konsultation zum Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH) der Reaktionsmasse aus den Gibberellinen GA4A7 und GA4 gemäß derCLPVerordnung der Europäischen Union ein. Das Dossier wurde von Slowenien eingereicht und schlägt harmonisierte Einstufungen für die Augenreizung der Kategorie 2 (H319) und die chronische Gefahr für die aquatische Umwelt der Kategorie 3 (H412) vor. Darüber hinaus wurden mehrere weitere Gefahrenklassen zur öffentlichen Stellungnahme freigegeben, darunter akute Toxizität, Hautreizung, Sensibilisierung der Atemwege, Reproduktionstoxizität, spezifische Zielorgan-Toxizität und Gefahren für die aquatische Umwelt. Die Konsultationsfrist begann am 18. Mai 2026 und läuft bis zum 17. Juli 2026. Interessierte Kreise sind aufgefordert, wissenschaftliche Stellungnahmen und unterstützende Daten zu den zu bewertenden Gefahrenklassen einzureichen. Der Stoff war zuvor bereits Gegenstand einer Konsultation zu seinem Bewertungsbericht als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

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Europäische Chemikalienagentur (ECHA); Gibberelline GA4A7; Gibberellin GA4; CLP ; Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH); Slowenien; Augenreizung; Aquatische Toxizität; Pflanzenschutzmittel; Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA); Einstufung chemischer Gefahren