Am 4. Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Konsultation zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) gemäß der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) für 2,4,6,8-Tetramethyl-1,3,5,7-tetraoxacyclooctan (Metaldehyd) (EG-Nr. 203-600-2; CAS-Nr. 108-62-3). Das Dossier wurde von Polen eingereicht, und Interessengruppen sind eingeladen, wissenschaftliche Kommentare und unterstützende Informationen bis zum 3. Juli 2026 einzureichen. Laut ECHA umfassen die zur Kommentierung offenen Gefahrenklassen entzündbare Feststoffe, Keimzellmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, Gefährlichkeit für die aquatische Umwelt und schädliche Auswirkungen auf die Ozonschicht. Der Dossierersteller (Polen) schlägt einen überarbeiteten Eintrag in Anhang VI vor, der die Kategorie 2 für entzündbare Feststoffe (H228) und die Kategorie 3 für akute Toxizität (H301) beibehält, während die Klassifizierungen für Reproduktionstoxizität (H361f) und chronische aquatische Gefahr (H412) entfernt werden. Der orale ATE-Wert von 283 mg/kg Körpergewicht bleibt gemäß dem Vorschlag unverändert. Die Konsultation ist Teil des CLH-Verfahrens der ECHA, um eine harmonisierte Gefahrenklassifizierung in den EU Member States sicherzustellen, und bleibt bis zum 3. Juli 2026 für Beiträge von Interessengruppen offen, bevor sie vom Ausschuss für Risikobewertung (RAC) bewertet wird.
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