Am 4. Mai 2026 forderte die Europäische Kommission über ihre Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine wissenschaftliche Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) zur Sicherheit von Glyoxylsäure bei der Verwendung in kosmetischen Mitteln an. Die Anfrage leitet einen wissenschaftlichen Bewertungsprozess ein, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Glyoxylsäure in Kosmetika auf der Grundlage verfügbarer Daten und Nachweise zu bewerten. Der SCCS wird die Substanz prüfen, um festzustellen, ob ihre Verwendung den EU-Sicherheitsstandards für kosmetische Inhaltsstoffe entspricht. Dieser Schritt ist Teil der laufenden Bemühungen der Europäischen Union, die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten, indem sie in kosmetischen Mitteln verwendete Substanzen bewertet und evidenzbasierte regulatorische Entscheidungen unterstützt.

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Europäische Kommission; Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE); Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS); Glyoxylsäure; Kosmetische Mittel; Anforderung einer wissenschaftlichen Stellungnahme; Risikobewertung; Verbrauchersicherheit; EU-Verordnung