Am 4. Mai 2026 ersuchte die Europäische Kommission über ihre Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) um ein wissenschaftliches Gutachten zur Sicherheit von Glyoxylsäure bei der Verwendung in Kosmetikprodukten. Mit diesem Ersuchen wird ein wissenschaftlicher Bewertungsprozess eingeleitet, um auf der Grundlage der verfügbaren Daten und Erkenntnisse mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Glyoxylsäure in Kosmetika zu bewerten. Der SCCS wird den Stoff prüfen, um festzustellen, ob seine Verwendung den EU-Sicherheitsstandards für kosmetische Inhaltsstoffe entspricht. Dieser Schritt ist Teil der laufenden Bemühungen der Europäischen Union, die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten, indem in Kosmetika verwendete Stoffe bewertet und eine evidenzbasierte regulatorische Entscheidungsfindung unterstützt werden.
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