Die mexikanische Bundeskommission für den Schutz vor Gesundheitsrisiken (COFEPRIS) hat einen nicht verbindlichen Leitfaden veröffentlicht, der Herstellern und Vermarktern dabei helfen soll, festzustellen, ob ihre Produkte gemäß den strengen Gesundheitsgesetzen des Landes als Nahrungsergänzungsmittel gelten. Der Leitfaden legt einen vierteiligen Bewertungsrahmen fest, der auf dem Allgemeinen Gesundheitsgesetz und den damit verbundenen Vorschriften basiert. Demnach müssen Nahrungsergänzungsmittel aus Kräutern, Extrakten oder traditionellen Lebensmitteln bestehen, frei von pharmakologischen Inhaltsstoffen sein, keine therapeutischen oder präventiven Angaben enthalten, die Beschränkungen für Zusatzstoffe und Pflanzen einhalten sowie ausschließlich zugelassene Darreichungsformen zur oralen Einnahme wie Kapseln, Tabletten oder Pulver verwenden, während Süßwarenformen wie Gummibärchen oder Bonbons ausdrücklich verboten sind. Produkte müssen alle vier Abschnitte des Klassifizierungsformulars erfüllen; jede Antwort mit „Nein“ oder „unzureichende Informationen“ führt automatisch zum Ausschluss des Produkts – eine entscheidende Unterscheidung für Unternehmen, da Nahrungsergänzungsmittel zwar nicht die gleiche Registrierung wie Arzneimittel erfordern, jedoch mit schweren Strafen belegt werden, wenn sie gesundheitsbezogene Angaben machen oder verbotene Substanzen enthalten.

Verbrauchernachrichten Region
Tags zu Verbraucher-News
Mexiko, Nahrungsergänzungsmittel, nicht verbindliche Leitlinien, Produktbewertung.