Mexikos Bundeskommission für den Schutz vor Gesundheitsrisiken (COFEPRIS) hat einen nicht-regulatorischen Leitfaden veröffentlicht, der Herstellern und Vermarktern helfen soll zu bestimmen, ob ihre Produkte gemäß den strengen Gesundheitsgesetzen des Landes als Nahrungsergänzungsmittel gelten. Der Leitfaden etabliert einen vierteiligen Bewertungsrahmen, der auf dem Allgemeinen Gesundheitsgesetz und den zugehörigen Vorschriften basiert. Er schreibt vor, dass Nahrungsergänzungsmittel aus Kräutern, Extrakten oder traditionellen Lebensmitteln bestehen, frei von pharmakologischen Inhaltsstoffen sein, therapeutische oder präventive Behauptungen vermeiden, Zusatzstoff- und Pflanzenbeschränkungen einhalten und nur zugelassene orale Darreichungsformen wie Kapseln, Tabletten oder Pulver verwenden müssen, während Süßwarenformen wie Gummibärchen oder Bonbons ausdrücklich verboten sind. Produkte müssen alle vier Abschnitte des Klassifizierungsformulars erfüllen, und jede Antwort mit „Nein“ oder „unzureichende Informationen“ disqualifiziert das Produkt automatisch – eine entscheidende Unterscheidung für Unternehmen, da Nahrungsergänzungsmittel nicht die gleiche Registrierung wie Arzneimittel erfordern, aber bei gesundheitsbezogenen Angaben oder der Aufnahme verbotener Substanzen mit strengen Strafen rechnen müssen.