Am 6. Februar 2026 setzt die Saudi Food and Drug Authority die Geschäftsbeziehungen mit der International Food Company wegen regulatorischer Verstöße aus, bis die Einhaltung der Vorschriften erreicht ist. Die Saudi Food & Drug Authority hat dieses offizielle Rundschreiben Nr. 2/37719 herausgegeben, das an alle Kosmetikhersteller, Importeure und Lagerverwalter im Königreich gerichtet ist. Es ist strengstens verboten, Formulierungen, Ausdrücke oder Logos auf Etiketten oder Verpackungen von Kosmetikprodukten zu verwenden, die implizieren oder suggerieren, dass das Produkt in einem anderen geografischen Gebiet als dem saudischen Markt hergestellt oder speziell dafür bestimmt ist. Eine solche Formulierung verstößt gegen die grundlegenden Anforderungen der Verordnung über kosmetische Angaben (SFDA.CO/GSO 2528). Durchsetzung: A. Alle betroffenen Parteien müssen die Verwendung solcher Formulierungen oder Logos unverzüglich einstellen. B. Kosmetikprodukte mit nicht konformer Kennzeichnung werden nicht für den saudischen Markt freigegeben. Das Rundschreiben betont die fortlaufende Überwachung und Verifizierung durch die SFDA, um die vollständige Einhaltung der genehmigten technischen Vorschriften und Standards für Kosmetikprodukte sicherzustellen.

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Saudi Food and Drug Authority (SFDA); Verbot von Formulierungen, Ausdrücken oder Logos; Verbot der Herstellung für den Export; Verstoß gegen die Verordnung über kosmetische Angaben