Das Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) gab am 23. April 2026 bekannt, dass Importeure von Allulose und allulosehaltigen verarbeiteten Lebensmitteln ab dem 1. Oktober 2026 zusätzliche Unterlagen vorlegen müssen.

Ab dem 1. Oktober 2026 (basierend auf dem Versanddatum) müssen allen Sendungen von Allulose und verarbeiteten Lebensmitteln, die diesen Süßstoff enthalten, entweder eine „Genehmigungsbescheinigung für vorläufige Standards und Spezifikationen für Lebensmittel“ oder eine „Mitteilung über die Ergebnisse der Sicherheitsprüfung für gentechnisch veränderte Lebensmittel usw.“ beiliegen.
Die neue Maßnahme, die auf der MFDS-Mitteilung Nr. 2026-1 (13. Januar 2026) basiert, schreibt vor, dass die spezifischen Mikroorganismen und Enzympräparate, die zur Herstellung von Allulose verwendet werden – typischerweise durch Alkalisierung oder enzymatische Behandlung von Fruktose –, eine formelle behördliche Anerkennung haben müssen. Importeuren wird empfohlen, vor dem Versand von Waren nach Südkorea nach Ablauf der Frist die erforderlichen Genehmigungen von den zuständigen Abteilungen (Mikrobiologie, Zusatzstoffe oder Herstellungsstandards) einzuholen.

Ansprechpartner für das Zertifikat (in der Bekanntmachung angegeben):
Mikrobiologie: Abteilung für neue Materialien und Lebensmittel 043-719-2356, 2360
Enzyme: Abteilung für Zusatzstoffnormen 043-719-2510
Herstellungsnormen: Abteilung für Lebensmittelstandards 043-719-2431

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Südkorea, Allulose, Allulose-haltige verarbeitete Lebensmittel, Einfuhrbescheinigungen