Das Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) gab am 23. April 2026 bekannt, dass Importeure von Allulose und allulosehaltigen verarbeiteten Lebensmitteln ab dem 1. Oktober 2026 zusätzliche Dokumente einreichen müssen.

Ab dem 1. Oktober 2026 (basierend auf dem Versanddatum) müssen alle Lieferungen von Allulose und verarbeiteten Lebensmitteln, die diesen Süßstoff enthalten, entweder von einem „Zertifikat über die Genehmigung temporärer Standards und Spezifikationen für Lebensmittel“ oder einer „Mitteilung über die Ergebnisse der Sicherheitsprüfung für gentechnisch veränderte Lebensmittel etc.“ begleitet werden.
Die neue Maßnahme, die auf der MFDS-Bekanntmachung Nr. 2026-1 (13. Januar 2026) basiert, schreibt vor, dass die spezifischen Mikroorganismen und Enzympräparate, die zur Herstellung von Allulose verwendet werden – typischerweise durch Alkalisierung oder enzymatische Behandlung von Fruktose –, eine formelle staatliche Anerkennung besitzen müssen. Importeuren wird geraten, die erforderlichen Genehmigungen von den zuständigen Abteilungen (Mikrobiologie, Zusatzstoffe oder Herstellungsstandards) einzuholen, bevor sie Waren nach Ablauf der Frist nach Südkorea versenden.

Kontaktstellen für das Zertifikat (in der Bekanntmachung angegeben):
Mikrobiologie: Abteilung für neue Materialien und Lebensmittel 043-719-2356, 2360
Enzyme: Abteilung für Zusatzstoffstandards 043-719-2510
Herstellungsstandards: Abteilung für Lebensmittelstandards 043-719-2431

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Südkorea, Allulose, allulosehaltige verarbeitete Lebensmittel, Importzertifikate