Die Generaldirektion für Lebensmittel und Kontrolle des Ministeriums für Landwirtschaft und Forstwirtschaft hat die Sicherheit flüssiger Produkte bewertet, die aus gekochten grünen Zapfen der Schwarzkiefer, der Türkischen Kiefer und der Waldkiefer gewonnen werden und gemeinhin als „Zapfensirup“ bezeichnet werden. Auf Basis einer wissenschaftlichen Stellungnahme des Ausschusses für Pflanzen zur Verwendung in Lebensmitteln vom 8. Mai 2026 wurde empfohlen, die Produkte im Rahmen einer bedingten Positivliste (P) in die Liste der in der Türkei für Lebensmittel zugelassenen Pflanzen aufzunehmen. Das bewertete Produkt ist definiert als eine Flüssigkeit, die durch Kochen grüner Tannenzapfen in Wasser sowie anschließendes Abschäumen und Filtern hergestellt wird, wahlweise mit Zuckerzusatz und einem zweiten Kochschritt. Während der Bewertung stellte der Ausschuss fest, dass aufgrund der lang anhaltenden Hochtemperaturverarbeitung die Bildung von Hydroxymethylfurfural (HMF) möglich ist. Um potenzielle Risiken durch eine übermäßige HMF-Aufnahme zu vermeiden, hat der Ausschuss in Anlehnung an das türkische Lebensmittelkodex-Communiqué über Glukosesirup (2017/8) einen HMF-Höchstgehalt von 75 mg/kg im Endprodukt festgelegt. In der Bewertung wurde ferner angemerkt, dass Zapfensirup in der Europäischen Union nicht als Novel Food gilt und dass bestimmte EU Member States das Produkt bereits in Listen zulässiger oder beschränkter Pflanzen führen. Daher kann Zapfensirup, der nach dem definierten Herstellungsverfahren produziert wird und den HMF-Grenzwert einhält, in der Türkei legal als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.
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