Am 29. April 2026 veröffentlichte das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Türkei das Amtsblatt Nr. 2026/14, mit dem Änderungen des nationalen Standards für Speisepflanzenöle eingeführt wurden. Die überarbeitete Verordnung trat sofort mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Änderung aktualisiert die analytischen und kompositorischen Vorgaben für bestimmte Speiseöle, insbesondere Sonnenblumen- und Haselnussöl. Wichtigste Hauptänderungen 1. Überarbeitung der Grenzwerte für die Fettsäurezusammensetzung von Sonnenblumenöl mit hohem Ölsäuregehalt Unter Anhang 1 bezüglich der Bestimmung der Fettsäurezusammensetzung mittels Gaschromatographie: Der Wert für Palmitoleinsäure (C16:1) wurde geändert von: „TED–0,1“ → „TED–0,2“ Der zulässige Bereich für Stearinsäure (C18:0) wurde geändert von: 2,9–6,2 % → 1,9–6,2 % Diese Änderungen gelten speziell für die Spezifikationen von Sonnenblumenöl mit hohem Ölsäuregehalt. 2. Überarbeitung der Grenzwerte für die Sterinzusammensetzung für Haselnussöl Unter Anhang 4 bezüglich der Tabellen zur Sterinzusammensetzung von Pflanzenölen: Der zulässige Bereich für δ-5-Avenasterol in Haselnussöl wurde geändert von: 1,0–5,1 % → 1,0–7,0 % Betroffene Kategorien Sonnenblumenöl mit hohem Ölsäuregehalt Haselnussöl Hersteller und Raffinerien von Pflanzenölen Importeure und Exporteure von Speiseölen Labore, die Tests zur Fettsäure- und Sterinzusammensetzung durchführen Die aktualisierten Spezifikationen erfordern möglicherweise: 1. Eine Revalidierung der analytischen Testparameter 2. Eine Überprüfung der Produktspezifikationen und Analysezertifikate 3. Aktualisierungen der Compliance für importierte und im Inland produzierte Speiseöle Die Änderungen bieten zudem aktualisierte Zusammensetzungstoleranzen, die an die sich entwickelnden Produktions- und Analysestandards im Sektor der Speiseöle angepasst sind.

Verbrauchernachrichten Region
Tags zu Verbraucher-News
Türkiye, Speiseölstandard, Sonnenblumenöl, Haselnussöl, Amtsblatt 2026/14.