Am 29. April 2026 veröffentlichte das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Türkei das Amtsblatt Nr. 2026/14, mit dem Änderungen an der nationalen Norm für Speiseöle eingeführt wurden. Die überarbeitete Verordnung trat unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Änderung aktualisiert die analytischen und zusammensetzungsbezogenen Spezifikationen für bestimmte Speiseöle, insbesondere Sonnenblumenöl und Haselnussöl.
Wichtige Änderungen
1. Überarbeitung der Grenzwerte für die Fettsäurezusammensetzung von hochölsäurehaltigem Sonnenblumenöl
Gemäß Anhang 1 zur Bestimmung der Fettsäurezusammensetzung mittels Gaschromatographie:
Die Spezifikation für Palmitoleinsäure (C16:1) wurde von „TED–0,1“ auf „TED–0,2“ geändert
Der zulässige Bereich für Stearinsäure (C18:0) wurde von 2,9–6,2 % auf 1,9–6,2 % geändert
Diese Änderungen gelten speziell für die Spezifikationen für Sonnenblumenöl mit hohem Ölsäuregehalt.
2. Anpassung der Grenzwerte für die Sterolzusammensetzung von Haselnussöl
Gemäß Anhang 4, der sich auf Tabellen zur Zusammensetzung von Pflanzenölsterolen bezieht:
Der zulässige Bereich für δ-5-Avenasterol in Haselnussöl wurde von 1,0–5,1 % auf 1,0–7,0 % angepasst.
Betroffene Kategorien
Sonnenblumenöl mit hohem Ölsäuregehalt
Haselnussöl
Hersteller und Raffinerien von Pflanzenölen
Importeure und Exporteure von Speiseölen
Labore, die Untersuchungen zur Fettsäure- und Sterolzusammensetzung durchführen
Die aktualisierten Spezifikationen erfordern möglicherweise:
1. Neuvalidierung der analytischen Prüfparameter
2. Überprüfung der Produktspezifikationen und Analysezertifikate
3. Aktualisierung der Konformitätsanforderungen für importierte und im Inland hergestellte Speiseöle
Die Änderungen sehen zudem aktualisierte Toleranzen für die Zusammensetzung vor, die an die sich weiterentwickelnden Produktions- und Analysestandards im Bereich der Speiseöle angepasst sind.