Am 22. April 2026 veröffentlichte die Welthandelsorganisation (WTO) die Mitteilungen G/TBT/N/BDI/753, G/TBT/N/KEN/2043, G/TBT/N/RWA/1403, G/TBT/N/TZA/1588 und G/TBT/N/UGA/2357, die gemeinsam von Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda eingereicht wurden. Die Mitteilung stellt den Entwurf des ostafrikanischen Standards DEAS 154:2026 vor, der Anforderungen an Babywindeln festlegt. Der Normenentwurf legt technische Anforderungen, Probenahmeverfahren und Prüfmethoden für Babywindeln fest, die Aspekte wie Materialqualität, Saugfähigkeit, Dimensionsstabilität, pH-Werte und mechanische Festigkeit umfassen. Er stimmt mit verschiedenen internationalen ISO-Standards zur Prüfung von Textileigenschaften überein und gewährleistet so Produktkonsistenz und -sicherheit. Der Standard gilt für Babywindeln aus Textilmaterialien, schließt jedoch Babywindeln (im Sinne von Wegwerfwindeln) ausdrücklich aus. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahme ist es, die Produktqualität zu verbessern, genaue Verbraucherinformationen durch Kennzeichnung zu gewährleisten und den regionalen Handel durch die Harmonisierung technischer Anforderungen in den Mitgliedstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) zu erleichtern. Der Entwurf ist derzeit zur öffentlichen Konsultation freigegeben, mit einer 60-tägigen Kommentierungsfrist, die am 21. Juni 2026 endet. Die vorgeschlagenen Daten für die Annahme und das Inkrafttreten stehen noch nicht fest.

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Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC); Burundi; Kenia; Ruanda; Tansania; Uganda; Uganda National Bureau of Standards (UNBS); Babywindeln; Textilstandards; Hygieneprodukte; Produktqualität; Anforderungen an die Saugfähigkeit; Probenahme und Prüfung; Kennzeichnungsanforderungen; Harmonisierung; WTO TBT-Mitteilung; Öffentliche Konsultation