Am 6. Mai 2026 verbreitete die Welthandelsorganisation (WTO) eine von der Türkei eingereichte Mitteilung bezüglich des Entwurfs des „Türkischen Lebensmittelkodex-Kommuniqués zur Beschränkung der Verwendung von Bisphenol A, anderen gefährlichen Bisphenolen und Bisphenol-Derivaten in bestimmten Materialien und Gegenständen mit Lebensmittelkontakt“. Die Mitteilung identifizierte das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Generaldirektion für Lebensmittel und Kontrolle, als die zuständige Behörde. Interessengruppen wurden eingeladen, bis zum 5. Juli 2026 im Rahmen der WTO-Verfahren für technische Handelshemmnisse (TBT) Kommentare zu der vorgeschlagenen Maßnahme einzureichen. Das vorgeschlagene Kommuniqué gilt für Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt und legt spezifische regulatorische Anforderungen für Bisphenol A (BPA), seine Salze, andere gefährliche Bisphenole und Bisphenol-Derivate fest, die bei der Herstellung von Materialien verwendet werden, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Laut der Mitteilung zielt der Entwurf der Maßnahme darauf ab, Beschränkungen und Bedingungen für die Verwendung dieser Substanzen in Lebensmittelkontakt-Anwendungen einzuführen, um die Überwachung der Lebensmittelsicherheit zu stärken und potenzielle Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der chemischen Migration in Lebensmittelprodukte zu reduzieren. Die Mitteilung besagt, dass das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung der Schutz der menschlichen Gesundheit und Sicherheit ist. Die Türkei schlug die Annahme des Kommuniqués für den 10. Juni 2026 vor, wobei das Inkrafttreten für den 10. Juli 2026 geplant ist.
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