Registrierung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in der Europäischen Union

Navigieren Sie sicher durch den Regulierungsrahmen der Europäischen Union (EU). Lebensmittel, Getränke und Nahrungsergänzungsmittel werden gemäß dem EU-Lebensmittelrecht reguliert, um Sicherheit, Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Von der Klassifizierung über die Kennzeichnung bis hin zu den Produktangaben unterstützt Freyr Sie dabei, alle Anforderungen für einen erfolgreichen EU-Markteintritt zu erfüllen.

 

Übersicht

Lebensmittel, Getränke und Nahrungsergänzungsmittel in der EU unterliegen einem harmonisierten Rahmen, der den Verbraucherschutz und fairen Handel gewährleisten soll. Die Aufsicht wird zwischen der Europäischen Kommission, der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und den nationalen Behörden geteilt und umfasst Klassifizierung, Kennzeichnung, Produktangaben und Sicherheit.

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Das Verständnis des Regulierungsrahmens für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel in der EU

Die EU wendet einen harmonisierten Regulierungsrahmen an, um Verbrauchersicherheit, fairen Handel und Transparenz bei Lebensmitteln, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln zu gewährleisten. Die Aufsicht wird geteilt zwischen:

Registrierung von Kosmetikprodukten

Europäische Kommission
Erteilt Genehmigungen, führt Register der zugelassenen Stoffe und setzt harmonisierte Regeln durch.

Registrierung von Kosmetikprodukten

EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)
Erstellt wissenschaftliche Gutachten zu Sicherheit, Ernährung und gesundheitsbezogenen Angaben.

Registrierung von Kosmetikprodukten

Nationale Behörden
Verwalten Meldungen, Kennzeichnungsprüfungen und Marktüberwachung auf Ebene der Mitgliedstaaten.

 

Produktkategorien unter EU-Regulierung

Innerhalb dieses Rahmens werden Produkte in klare Kategorien eingeteilt, die jeweils spezifischen Gesetzen und Compliance-Anforderungen unterliegen:

Lebensmittel

A. Lebensmittel

  • Definiert gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Allgemeines Lebensmittelrecht) als jede Substanz oder jedes Produkt, ob verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, das dazu bestimmt ist, von Menschen aufgenommen zu werden.
  • Umfasst herkömmliche Lebensmittel, Getränke und Lebensmittelzutaten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
  • Geregelt durch Vorschriften zu Sicherheit, Hygiene und Rückverfolgbarkeit.
Getränke

B. Getränke

  • Geregelt durch die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel.
  • Müssen den Kennzeichnungsvorschriften (Ernährung, Allergene, Sprachregeln) entsprechen.
  • Alkoholische Getränke unterliegen zusätzlich sektorspezifischen EU-Vorschriften, einschließlich Vorschriften für Wein, Spirituosen und aromatisierte Weinerzeugnisse.
Nahrungsergänzungsmittel

C. Nahrungsergänzungsmittel

  • Definiert in der Richtlinie 2002/46/EG als Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen, bestehend aus konzentrierten Quellen von Nährstoffen oder anderen Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung.
  • Umfasst Vitamine, Mineralien, Aminosäuren, Fettsäuren, Pflanzenstoffe. Hinweis: Der regulatorische Status und die Verwendung von Mikroorganismen und verwandter Terminologie können in den Member States variieren.
  • Unterliegt zugelassenen Listen und nationalen Meldepflichten.
Novel Food

D. Novel Foods

  • Definiert in der Verordnung (EU) 2015/2283 als Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden.
  • Beispiele: Chiasamen (vor der Zulassung), Noni-Saft, CBD-haltige Produkte, Insektenprotein, neue alternative Proteinquellen.
  • Erfordern eine Risikobewertung durch die EFSA und eine Genehmigung der Europäischen Kommission vor dem Inverkehrbringen.

 

Wichtige Vorschriften im Überblick

Die Einhaltung der Vorschriften für Lebensmittel, Getränke und Nahrungsergänzungsmittel in der EU basiert auf einer Reihe harmonisierter Vorschriften, die Anforderungen an Sicherheit, Kennzeichnung und Produktangaben festlegen.

Regulierung

Geltungsbereich

Schwerpunkt

Verordnung (EG) Nr. 178/2002Allgemeines LebensmittelrechtLebensmittelsicherheit, Risikoanalyse, Rückverfolgbarkeit
Richtlinie 2002/46/EGNahrungsergänzungsmittelZugelassene Vitamine, Mineralstoffe und deren Quellen
Verordnung (EU) 2015/2283Novel FoodEFSA-Überprüfung, Kommissionsgenehmigung
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006Nährwert- und gesundheitsbezogene AngabenNur zugelassene, begründete Angaben
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011LebensmittelinformationenVorschriften für Kennzeichnung, Allergene, Nährwerte und Sprache
Verordnung (EG) Nr. 1333/2008LebensmittelzusatzstoffeSicherheit, technologische Notwendigkeit, Höchstmengen
Verordnung (EG) Nr. 1334/2008AromenSichere Verwendung, EU-Positivliste, Kennzeichnungsvorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1925/2006Zugabe von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Substanzen zu LebensmittelnZugelassene Quellen, verbotene/eingeschränkte Substanzen, EFSA-Sicherheitsüberprüfung
Verordnung (EU) Nr. 609/2013Lebensmittel für spezifische GruppenZusammensetzung, Kennzeichnung, zugelassene Stoffe, Schutz gefährdeter Gruppen

 

Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften erhalten

 

Anforderungen an Inhaltsstoffe und Sicherheit

Die Einhaltung der Vorschriften für Inhaltsstoffe ist die erste Hürde für den Markteintritt in die EU.

Vitamine und Mineralstoffe

Vitamine & Mineralstoffe
Müssen den zugelassenen Listen der Richtlinie 2002/46/EG entsprechen.

Pflanzliche Stoffe

Pflanzliche Stoffe
Unterliegen den Regelungen der Member States, da es keine EU-weite Harmonisierung gibt; strengere Regeln in Frankreich und Italien.

Probiotika

Probiotika
Bestimmte Mikroorganismen können eine Novel Food-Bewertung erfordern, wenn keine signifikante Verzehrgeschichte in der EU vor dem 15. Mai 1997 nachgewiesen werden kann.

Novel Food

Novel Foods
Erfordern eine EFSA-Risikobewertung und die Genehmigung der Kommission.

Zusatzstoffe für Lebensmittel und Getränke

Lebensmittel- und Getränkezusatzstoffe
Müssen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe und der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen entsprechen.

 

Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften für Inhaltsstoffe

 

 

 

Besondere Regulierungskategorien: Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG)

Im Gegensatz zu den meisten Lebensmitteln, die keiner Meldepflicht unterliegen, werden Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG) strenger überwacht. Diese Produkte werden durch die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 geregelt, die spezielle Zusammensetzungs- und Kennzeichnungsvorschriften zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen festlegt.

Kategorien von FSG:

  • Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung — Muss detaillierte Anforderungen an die Nährstoffzusammensetzung und Kennzeichnung erfüllen.
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) — Bestimmt für Patienten mit medizinisch festgelegten Ernährungsbedürfnissen; erfordert eine strenge Zulassung und Überwachung.
  • Produkte zum vollständigen Ersatz der Tagesration — Werden zur Gewichtskontrolle eingesetzt; unterliegen Zusammensetzungsgrenzen und Kennzeichnungsvorschriften.

 

Registrierung vs. Meldung in der EU

Aspekt

Meldung

Registrierung

GeltungsbereichGilt für die meisten Nahrungsergänzungsmittel, Standardlebensmittel und GetränkeErforderlich für Novel Food oder Produkte, die nicht zugelassene Inhaltsstoffe enthalten
BehördeNationale Behörden (z. B. das italienische Gesundheitsministerium, das BVL in Deutschland)Die EFSA führt eine wissenschaftliche Prüfung durch; die Europäische Kommission erteilt die Zulassung
ProzessEinreichung von Produktdetails (Zusammensetzung, Kennzeichnung, Angaben) zur KonformitätsprüfungFormale Dossiereinreichung → Wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA → Zulassung durch die Kommission
ZeitachseTypischerweise zwei (2) bis vier (4) MonateOft 12 bis 18 Monate, abhängig von der Prüfung durch die EFSA
ErgebnisKeine formale Genehmigung; Produkte werden erfasst und überwachtFormale Zulassung vor Markteintritt erforderlich

 

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Wege zur EU-Konformität

Meldung

(Lebensmittel, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel)

 

01

Schritt 1: Klassifizierung

Produkttyp bestätigen (Lebensmittel, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel).

02

Schritt 2: Zutatenprüfung

Vitamine, Mineralien, Pflanzenstoffe mit den zulässigen Listen abgleichen.

03

Schritt 3: Meldung an die Behörde

Produktdetails (Zusammensetzung, Kennzeichnung, Produktangaben) bei der nationalen Behörde einreichen.

04

Schritt 4: Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften

Sicherstellen, dass die Verpackung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 entspricht und Produktangaben mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 übereinstimmen.

05

Schritt 5: Markteintritt

Produkte werden erfasst und überwacht, es wird jedoch keine formelle Genehmigung erteilt.

Registrierung

(Novel Foods)

 

01

Schritt 1: Statusprüfung

Feststellen, ob der Inhaltsstoff im EU Novel Food Katalog gelistet ist.

02

Schritt 2: EFSA Dossier

Erstellen Sie ein wissenschaftliches Dossier mit Daten zu Sicherheit, Ernährung und Verwendungszweck.

03

Schritt 3: EFSA-Prüfung

Die EFSA führt eine Risikobewertung durch und gibt eine wissenschaftliche Stellungnahme ab.

04

Schritt 4: Zulassung durch die Kommission

Die Europäische Kommission entscheidet über die Genehmigung und nimmt das Produkt in die Unionsliste der Novel Food auf.

05

Schritt 5: Markteintritt

Zugelassene Produkte kommen mit Kennzeichnungs- und Überwachungspflichten auf den EU-Markt.

 

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Länderspezifische Abweichungen bei der Einhaltung von Vorschriften

Das EU-Recht ist harmonisiert, aber die Member States setzen lokale Regeln durch, die sich auf die Zeitpläne auswirken.

LandAnforderung
ItalienMeldung vor Markteintritt erforderlich
DeutschlandMeldung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
FrankreichStrenge Regeln für Pflanzenstoffe; zusätzliche Kontrollen
SpanienDie Kennzeichnung von Getränken muss spezifische Allergenwarnungen enthalten.
PolenNahrungsergänzungsmittel müssen vor dem Inverkehrbringen dem Hauptgesundheitsinspektorat (GIS) gemeldet werden; die Kennzeichnung muss den polnischen Sprachanforderungen entsprechen.

Überlegungen nach dem Brexit

Nach dem Brexit agiert das Vereinigte Königreich nach einem eigenen Rahmenwerk, unabhängig vom EU-Recht.

  • EU-Weg: Nicht-EU-Unternehmen müssen gegebenenfalls einen EU-Lebensmittelunternehmer (FBO) oder Importeur benennen.
  • UK-Weg: Nicht-UK-Unternehmen müssen einen im Vereinigten Königreich ansässigen Vertreter für Einreichungen bei der Food Standards Agency (FSA) benennen.
  • Auswirkungen: Doppelte Einreichungen, getrennte Fristen und die obligatorische Benennung eines Vertreters erhöhen die Compliance-Kosten und verlängern die Markteinführung.

 

Sicherstellung der EU- und UK-Vertretung

 

 

Wie kann Freyr helfen?

Klassifizierung von Lebensmitteln/Klassifizierung von Nahrungsergänzungsmitteln
Klassifizierung von Lebensmitteln/Klassifizierung von Nahrungsergänzungsmitteln.
Formelprüfung/Zutatenbewertung
Rezepturprüfung / Bewertung der Inhaltsstoffe.
Sicherheitsbewertung von Fertigprodukten/Lebensmittelzutaten
Sicherheitsbewertung von Fertigprodukten / Lebensmittelinhaltsstoffen.
Prüfung von Etiketten und Angaben
Kennzeichnung und Überprüfung von Angaben.
Beratung und Begründung zu Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben
Beratung und Begründung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
Antrag für NHCR-Angaben
Antrag für NHCR-Angaben (EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben).
Überprüfung der Umwelt- und Recycling-Kennzeichnung sowie der umweltbezogenen Angaben
Prüfung der Umweltkennzeichnung / Recyclingkennzeichnung und Prüfung von Umweltaussagen.
Anforderungen an Verpackungsmaterialien
Anforderungen an Verpackungsmaterialien.
Dossier-Lückenanalyse
Dossier-Lückenanalyse.
Dossiererstellung und -einreichung
Dossiererstellung und -einreichung.
Produktkonformität
Produktkonformität.
Produktmeldung/Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Europa
Produktmeldung/Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Europa.
Länderspezifische Regulierungsunterstützung in der EU
EU-länderspezifische regulatorische Unterstützung.
Regulierungsstrategie für die EU
Regulatorische Strategie für die EU.
Gesetzliche Vertretung in der EU
Gesetzliche Vertretung in der EU (LR)/Lokaler Vertreter für die Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in der EU.
Regulatorischer Informationsbericht
Regulatory Intelligence (RI) Bericht.
Produktspezifische Aktualisierungen zu den regulatorischen Leitlinien und Standards
Produktspezifische Aktualisierungen zu regulatorischen Leitlinien/Standards.
Registrierung von Novel Food
Registrierung von Novel Food / Antrag auf Zulassung von Novel Food / Registrierung traditioneller Lebensmittel aus Drittländern.
Konsultationsprozesse zur Bestimmung des Status eines Lebensmittelbestandteils
Konsultationsprozesse zur Bestimmung des Status eines Lebensmittelbestandteils (Novel Food/nicht Novel Food).
Regulatorische Leitlinien für den Import von Lebensmittelprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln in der EU
Regulatorische Beratung zu Importdienstleistungen für Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel in der EU.
Übersetzungsunterstützung
Übersetzungsunterstützung.
Überprüfung von Werbematerial
Prüfung von Werbe- und Promotionsmaterial.
Lebensmittelüberwachung und Vigilanz
Lebensmittelüberwachung und Vigilanz.
Marktüberwachung nach der Meldung
Überwachung nach der Meldung/Marktüberwachung.
Management von Warnmeldungen und Behördenhinweisen
Management von Warnmeldungen und Anmerkungen der Behörden.
Unterstützung bei der Registrierung von Lebensmittelunternehmen
Unterstützung bei der Registrierung von Lebensmittelunternehmern.
Kommunikation mit Gesundheitsbehörden
Kommunikation mit Gesundheitsbehörden (HAs).
Einhaltung der Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der EU
Einhaltung der Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der EU (Schweiz, Norwegen und Island).
End-to-End Services für angereicherte Lebensmittel
End-to-End Services für angereicherte Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und andere Lebensmittel für spezielle Gruppen (FSG).

Warum sollten Sie sich für Freyr entscheiden?

End-to-End regulatorische Beratung für Lebensmittelvorschriften in der EU.

End-to-End regulatorische Beratung für Lebensmittelvorschriften in der EU.

Marktspezifische regulatorische Beratung und Empfehlungen

Marktspezifische regulatorische Beratung.

Harmonisierte Einhaltung der lokalen Kennzeichnungsvorschriften und Unterstützung auf dem lokalen Markt

Harmonisierte Konformität, lokale Kennzeichnung und lokale Marktunterstützung.

Qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Lebensmittelkategorien

Qualifiziertes Expertenteam mit praktischer Erfahrung in allen Lebensmittelkategorien.

Unterstützung bei regionsspezifischen regulatorischen Aktivitäten

Unterstützung für regionsspezifische regulatorische Aktivitäten.

Umfassendes Partnernetzwerk weltweit

Umfassendes Partnernetzwerk weltweit.

Eine starke Beziehung zu verschiedenen Gesundheitsbehörden

Eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Gesundheitsbehörden.

EU-Vorschriften mühelos verstehen

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Beschleunigen Sie Ihren Markteintritt

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Klare Antworten auf häufige Fragen zum Registrierungsprozess für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel in der EU, die Ihnen helfen, die Einhaltung der Vorschriften sicher zu meistern.

01. Was sind die EU-Anforderungen für die Meldung von Nahrungsergänzungsmitteln?

Nahrungsergänzungsmittel müssen der Richtlinie 2002/46/EG und den geltenden nationalen Anforderungen entsprechen, einschließlich Meldeverfahren, sofern diese von den Member States eingeführt wurden.

02. Wie bewertet die EFSA Gesundheitsaussagen für Nahrungsergänzungsmittel?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit prüft wissenschaftliche Nachweise; nur genehmigte Aussagen dürfen auf Etiketten und in der Werbung erscheinen.

03. Was ist die EU Novel Food Verordnung?

Lebensmittel, die vor Mai 1997 nicht weit verbreitet waren, benötigen eine Genehmigung vor dem Inverkehrbringen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283.

04. Benötige ich eine verantwortliche EU-Person für die Einhaltung der Vorschriften?

Ja, Nicht-EU-Unternehmen müssen einen Vertreter benennen, um die Kommunikation mit den Behörden zu verwalten und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

05. Was sind die EU-Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel?

Etiketten müssen Nährstoffmengen, die empfohlene Tagesdosis und Warnhinweise enthalten und nicht autorisierte Gesundheitsaussagen vermeiden.

06. Wie lange dauert die Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in der EU?

Die Zeitrahmen variieren je nach Produkt und Member State und reichen typischerweise von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten.

07. Was ist der Unterschied zwischen EU- und UK-Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel?

Nach dem Brexit folgt das Vereinigte Königreich seinen eigenen Melde- und Anspruchsverfahren, getrennt von den EU-Regeln.

08. Sind Zusatzstoffe und Hilfsstoffe in EU-Nahrungsergänzungsmitteln reguliert?

Ja, nur Zusatzstoffe, die in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt sind, sind zugelassen, mit strengen Sicherheitsbewertungen.

09. Welche Strafen gelten bei Nichteinhaltung in der EU?

Produkte können zurückgezogen, Geldstrafen verhängt und Unternehmen der Marktzugang verwehrt werden, bis die Einhaltung der Vorschriften erreicht ist.

10. Welche technische Dokumentation ist für die Genehmigung erforderlich?

Dossiers müssen die Zusammensetzung, Herstellungsdetails, Stabilitätsdaten, Toxikologie und die Begründung von Aussagen enthalten.