Angesichts der wachsenden Nachfrage nach Kosmetikprodukten ist es für Hersteller und Vertreiber von entscheidender Bedeutung, die regulatorischen Rahmenbedingungen im UK zu kennen. Das UK hat strenge Vorschriften erlassen, um die Verbrauchersicherheit und Produktqualität zu gewährleisten. Nachfolgend finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen und des Antragsverfahrens für die Registrierung von Kosmetikprodukten im UK.
Wesentliche Anforderungen
Einhaltung der britischen Kosmetikverordnung: Kosmetikprodukte, die im UK verkauft werden, müssen der britischen Kosmetikverordnung entsprechen, die sich eng an der früheren EU-Kosmetikverordnung orientiert. Produkte müssen bei normaler Anwendung sicher für die menschliche Gesundheit sein.
Produktinformationsdatei (PIF): Jedes kosmetische Produkt muss über eine PIF verfügen, die detaillierte Informationen über das Produkt enthält, einschließlich der Rezeptur, der Sicherheitsdaten und eines von einem qualifizierten Fachmann erstellten Sicherheitsbewertungsberichts.
Kennzeichnungsanforderungen: Produkte müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein. Dazu gehören Angaben zur Produktidentität, zur Nennfüllmenge, zur Inhaltsstoffliste, zu Anwendungshinweisen, Warnhinweisen, zur Haltbarkeit, zum Herstellungsland sowie zu den Kontaktdaten der verantwortlichen Person. Zur Rückverfolgbarkeit ist zudem die Angabe einer Chargennummer erforderlich.
Verantwortliche Person (Responsible Person, RP): Für alle Kosmetikprodukte ist eine im UK ansässige verantwortliche Person erforderlich. Diese Person stellt die Einhaltung der Vorschriften sicher und dient als Ansprechpartner für die Behörden.
Meldung über das SCPN: Das Vereinigte Königreich nutzt das Portal für die Meldung kosmetischer Produkte (SCPN), über das alle kosmetischen Produkte vor dem Markteintritt registriert werden müssen. Dies umfasst die Einreichung detaillierter Produktinformationen, einschließlich Produktkategorie, Rezeptur und Kennzeichnungsdetails.
Antragsverfahren
Benennung einer verantwortlichen Person: Beauftragen oder beschäftigen Sie eine im UK ansässige verantwortliche Person, die sich um die Einhaltung der Vorschriften kümmert und als Bindeglied zu den Aufsichtsbehörden fungiert.
Vorbereitung der PIF: Tragen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, einschließlich des Sicherheitsberichts und der Produktdetails. Stellen Sie sicher, dass diese Datei umfassend ist und der verantwortlichen Person (RP) jederzeit zur Verfügung steht.
Registrierung im SCPN-Portal: Melden Sie sich im SCPN-Portal an und reichen Sie die Produktmeldung ein. Dies beinhaltet das Ausfüllen von Formularen mit den Produktdetails.
Die Einhaltung dieser Anforderungen schützt nicht nur die Verbraucher, sondern stärkt auch die Glaubwürdigkeit des Produkts auf dem wettbewerbsintensiven britischen Markt. Für Unternehmen ist die Gewährleistung einer umfassenden Compliance von entscheidender Bedeutung für einen reibungslosen Markteintritt. Für einen reibungslosen Markteintritt auf dem britischen Kosmetikmarkt konsultieren Sie unsere Regulierungsexperten bei Freyr.
