Die indische Lebensmittelaufsichtsbehörde (FSSAI) hat die Vorschriften „Food Safety and Standards (Packaging and Labeling) Regulations, 2011“ in zwei (02) separate Verordnungen unterteilt: Food Safety and Standards (Packaging) Regulations, 2018 und Food Safety and Standards (Labeling and Display) Regulations. Am 14. Dezember 2020 wurde eine neue Verordnung mit dem Titel „Food Safety and Standards (Labeling and Display) Regulations, 2020“ im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Vorschriften schreiben die Kennzeichnungsanforderungen für vorverpackte Lebensmittel vor und zeigen wichtige Informationen über Räumlichkeiten an, in denen Lebensmittel hergestellt, verarbeitet, serviert und gelagert werden.
Lebensmittelunternehmer (FBO) müssen alle Bestimmungen dieser Verordnungen mit Ausnahme von Kapitel 3 einhalten; Kapitel 3 muss von den Lebensmittelunternehmern (FBO) bis zum 1. Juli 2022 eingehalten werden.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte der Aktualisierung:


- Das Symbol für nicht-vegetarische Produkte wurde wie unten beschrieben geändert:
Das neue Symbol besteht aus einem mit brauner Farbe gefüllten Dreieck innerhalb eines Quadrats mit einer braunen Umrandung, dessen Seiten nicht kleiner als die in der Verordnung festgelegte Mindestgröße sind. - Lebensmitteleffekte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, müssen wie folgt gekennzeichnet werden:
- Nährwertangaben pro 100 g oder 100 ml oder pro Einzelverpackung des Produkts sowie der prozentuale (%) Beitrag zum empfohlenen Tagesbedarf (RDA) pro Portion werden auf Basis von 2000 kcal Energie, 67 g Gesamtfett, 22 g gesättigten Fettsäuren, 2 g Transfettsäuren, 50 g zugesetztem Zucker und 2000 mg Natrium (5 g Salz) berechnet. Dies ist die Anforderung für einen durchschnittlichen Erwachsenen pro Tag, die zwingend auf dem Etikett angegeben werden muss.
Der RDA muss zwingend auf dem Etikett angegeben werden.

- Salz als Natrium musste früher nicht zwingend auf dem Etikett deklariert werden. Gemäß der neuen Verordnung ist dies jedoch Pflicht.
- Jedes Lebensmittel, dem gemäß Verordnung 3.3.1(1) der Food Safety and Standards (Food Product Standards and Food Additives) Regulations, 2011 ein Aromastoff zugesetzt wurde, muss in der Zutatenliste angegeben werden.
- Der gebräuchliche Name des Aromas sollte für künstliche Aromen angegeben werden, während für natürliche oder naturidentische Aromen der Klassenname der Aromen anzugeben ist.
- „Herstellungs- oder Verpackungsdatum“ und „Verfallsdatum / Zu verbrauchen bis“ müssen auf dem Etikett angegeben werden. Der Ausdruck „Mindestens haltbar bis“ kann jedoch auch als optionale oder zusätzliche Information verwendet werden.
- Das FSSAI-Logo und die Lizenznummer gemäß dem Gesetz sind auf dem Etikett der Lebensmittelverpackung in einer Kontrastfarbe zum Hintergrund anzubringen, wie nachstehend angegeben:
- Die folgenden Lebensmittel und Inhaltsstoffe, die bekanntermaßen Allergien auslösen, müssen separat deklariert werden, da sie ............................ (Name der allergieauslösenden Inhaltsstoffe) enthalten.
- Erklärung zu Lebensmittelallergenen: Lebensmittel und Inhaltsstoffe, die bekanntermaßen Allergien auslösen, müssen separat deklariert werden, da sie ............................ (Name der allergieauslösenden Inhaltsstoffe) enthalten.
- Diese Erklärung ist jedoch nicht erforderlich für Öle und destillierte alkoholische Getränke, die aus diesen Inhaltsstoffen gewonnen werden, sowie in Fällen, in denen das Produkt selbst ein Lebensmittelallergen darstellt.
- Die Höhe der auf dem Hauptanzeigefelds darzustellenden Ziffern und Buchstaben wurde kürzlich ebenfalls von der FSSAI geändert.
- Einige neue Logos wurden eingeführt, um Lebensmittel verschiedener Kategorien zu kennzeichnen, wie zum Beispiel:
Für angereicherte Lebensmittel

Für Bio-Lebensmittel

