Kosmetische Aussagen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Kosmetiketiketts. Sie sind ein hervorragendes Marketinginstrument, das Verbrauchern hilft, eine fundierte Entscheidung zwischen verschiedenen ähnlichen Produkten zu treffen. Um sicherzustellen, dass die Anwender gut über die Kosmetikprodukte informiert sind, regelt die Europäische Kommission (EK) kosmetische Aussagen gemäß Artikel 20 der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Zweck dieser Verordnung ist es, Verbraucher vor irreführenden Angaben zur Sicherheit und Wirksamkeit von Kosmetikprodukten zu schützen. Bevor wir uns mit den Einzelheiten der Vorschriften für kosmetische Aussagen befassen, werfen wir einen kurzen Blick auf die Grundlagen.
Was ist eine kosmetische Aussage?
Eine kosmetische Aussage soll die Wirkung des Produkts erklären, dem Käufer die Kaufentscheidung erleichtern oder das Produkt gegenüber der Konkurrenz attraktiver machen. Typischerweise werden kosmetische Aussagen zur Bewerbung des Endprodukts verwendet und können auf Etiketten, in der Werbung, in Zeitungen, auf Websites usw. erscheinen.
Kosmetische Aussagen – Gemeinsame Kriterien für die Compliance
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 der Europäischen Kommission müssen Aussagen zu Kosmetikprodukten den folgenden gemeinsamen Kriterien entsprechen:
- Rechtliche Compliance – Kosmetikprodukte dürfen keine besonderen Vorteile beanspruchen, wenn es sich dabei lediglich um die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen handelt. Beispielsweise dürfen Kosmetika nicht mit „Nicht an Tieren getestet“ werben, da Tierversuche gesetzlich verboten sind.
- Wahrhaftigkeit – Wenn eine Aussage das Vorhandensein eines bestimmten Inhaltsstoffs angibt, muss dieser auch tatsächlich im Produkt enthalten sein.
- Nachweise – Aussagen müssen durch angemessene und überprüfbare Belege gestützt werden.
- Ehrlichkeit – Aussagen dürfen die tatsächliche Leistung des Produkts nicht übertreffen.
- Fairness – Claims must be objective and should not deprecate the image of competitors.
- Fundierte Entscheidungsfindung – Aussagen müssen für die Endverbraucher klar und verständlich sein.
Während die Vorschriften für Kosmetikprodukte von Region zu Region unterschiedlich sind, gelten die Vorschriften der EU als die strengsten, insbesondere im Hinblick auf Aussagen. Der Zweck dieser Vorschriften besteht darin, sicherzustellen, dass die an die Verbraucher übermittelten Informationen nützlich, verständlich und zuverlässig sind. Die Informationen sind weitreichend in vier Anhängen aufgeführt, die von der EU-Kommission und den Member States veröffentlicht wurden; zwei davon wurden vor Kurzem eingeführt. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Vorschriften ist es das Gebot der Stunde, diese so schnell wie möglich zu entschlüsseln und zu befolgen, um einen konformen Marktzugang zu gewährleisten.
