Die Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und -standards (Nahrungsergänzungsmittel, Neutraseutika, Lebensmittel für eine besondere Ernährung, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, funktionelle Lebensmittel und Novel Food) aus dem Jahr 2016 wurden am 1. Januar 2018 eingeführt. Kürzlich hat die FSSAI mit vorheriger Genehmigung der Zentralregierung die erste Änderung dieser Verordnungen vorgenommen, nämlich die erste Änderungsverordnung von 2021 zu den Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und -standards (Nahrungsergänzungsmittel, Neutraseutika, Lebensmittel für eine besondere Ernährung, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, funktionelle Lebensmittel und Novel Food).
Diese Verordnungen decken die folgenden acht (08) Kategorien funktioneller Lebensmittel ab:
- Nahrungsergänzungsmittel
- Nutrazeutika
- Lebensmittel für eine besondere Ernährung
- Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
- Spezielle Lebensmittel mit Pflanzen- oder Kräuterzusätzen
- Lebensmittel mit Probiotika
- Lebensmittel mit Präbiotika
- Novel Food
Alle Lebensmittelunternehmer (FBOs) müssen die Bestimmungen dieser Verordnungen ab dem 1. April 2022 einhalten.
Die wichtigsten Änderungen der ersten Verordnung lauten wie folgt:
- Dosierungsformen wie Tabletten, Kapseln und Sirupe sind für Kombinationen von Vitaminen und Mineralstoffen sowie für die Verwendung einzelner Vitamine und Mineralstoffe in Mengen von höchstens einer (01) empfohlenen Tagesdosis (RDA) oder weniger in diesen Verordnungen eingeschlossen.
- Nach der Einführung der gesonderten Verordnung „Food for infant nutrition, 2020“ gelten diese Vorschriften zu „Nahrungsergänzungsmitteln, Neutraseutika, Lebensmitteln für eine besondere Ernährung, Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, funktionellen Lebensmitteln und Novel Food“ nicht für Säuglinge bis zu einem Alter von 24 Monaten. In den Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und zu -standards (Ernährung von Säuglingen, 2020) sind Lebensmittel festgelegt, die für Säuglinge bis zum Alter von vierundzwanzig (24) Monaten geeignet sind.
- Getreide, Früchte, Gemüse, Hülsenfrüchte und Gewürze können je nach Anwendbarkeit als Nahrungsergänzungsmittel oder Neutraseutika verwendet werden, entweder in unveränderter Form oder als verarbeitete Inhaltsstoffe einschließlich Extrakten. Für spezifische gesundheitsbezogene Aussagen zu solchen Lebensmitteln ist jedoch die vorherige Genehmigung der Lebensmittelbehörde erforderlich.
- Jede in diesen Vorschriften aufgeführte „einzelne gereinigte chemische Einheit“ mit Ausnahme von Pflanzenextrakten ist ohne vorherige Genehmigung der Behörde nicht zulässig.
- Aussagen über Inhaltsstoffe oder Produkte bedürfen einer Genehmigung.
- Angaben zur Verringerung des Krankheitsrisikos wurden gestrichen.
- Lebensmittel für eine besondere Ernährung (FSDU) für Sportler dürfen nur auf ärztlichen Rat durch einen Arzt, einen zertifizierten Diätassistenten oder einen Ernährungsberater verwendet werden.
- Lebensmittel für eine besondere Ernährung (FSDU) für Sportler dürfen nur in Darreichungsformen für den oralen Verzehr angeboten werden.
- Lebensmittel für eine besondere Ernährung (FSDU) als Formeldiät zum Ersatz aller Mahlzeiten der täglichen Ernährung zum Abnehmen, Gewichtsmanagement und zur Gewichtskontrolle gelten nicht als Lebensmittel für eine besondere Ernährung (FSDU) für Sportler.
- In allen Werbeanzeigen für Lebensmittel für eine besondere Ernährung (FSDU) sollte gegebenenfalls ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Produkt nach ärztlichem Rat einzunehmen ist.
- Lebensmittelunternehmer müssen Nährstoffe in Mengen hinzufügen, die höchstens einer (1) empfohlenen Tagesdosis (RDA) oder weniger entsprechen. Die vorherige Genehmigung der Lebensmittelbehörde ist auf der Grundlage ausreichender wissenschaftlicher Beweise für Lebensmittel erforderlich, die speziell zur Gewichtsreduktion zubereitet wurden und als vollständiger Ersatz der gesamten Ernährung mit einer höheren RDA in Lebensmittelform (mit Ausnahme von Kapseln, Tabletten und Sirup) gedacht sind.
- Lebensmittelunternehmer müssen die Lebensmittelbehörde schriftlich benachrichtigen, wenn sie Ester, Derivate und Salze von Vitaminen sowie Salze und Chelate von Mineralstoffen verwenden. Sie sind außerdem verpflichtet, auf Anforderung der Lebensmittelbehörde in solchen Fällen zusätzliche Sicherheitsdaten oder -informationen vorzulegen.
- Geeignete Ester, Derivate, Isomere und Salze von Aminosäuren dürfen verwendet werden. Die Lebensmittelunternehmer (FBOs) müssen diese schriftlich benachrichtigen, wenn sie Ester, Salze, Isomere und Derivate verwenden, und sie müssen in solchen Fällen auch zusätzliche Sicherheitsdaten oder andere Dokumente vorlegen.
Kennzeichnung
Die Lebensmittelkennzeichnung ist ein wichtiges Kommunikationsmittel. Sie ist eine rechtliche Anforderung und hilft den Verbrauchern, beim Kauf eine informierte Entscheidung zu treffen. Das Etikett sollte in der Regel Informationen über die Bestandteile des Produkts, das Nährwertprofil, Herstellungsdetails usw. enthalten. Gemäß den überarbeiteten Vorschriften für Neutraseutika sind dies die wichtigsten Elemente:
Jede Verpackung, die Lebensmittel für eine besondere Ernährung (FSDU) enthält, muss den Hinweis „NUR FÜR SPORTLER“ in unmittelbarer Nähe zum Namen des Lebensmittels tragen, sowie den Text „Empfohlen zur Verwendung unter ärztlicher Aufsicht durch einen Arzt, einen zertifizierten Diätassistenten oder einen Ernährungsberater“ und das unten genannte Logo für Lebensmittel, die speziell für Sportler zubereitet wurden.- Jede Verpackung, die Lebensmittel für eine besondere Ernährung (FSDU) enthält, muss folgende Informationen tragen: Vorausgesetzt, dass bei Lebensmitteln, die speziell für Sportler zubereitet wurden, ein Hinweis angebracht ist, dass das Produkt nicht von schwangeren, stillenden Frauen oder von Säuglingen, Kindern unter fünf (5) Jahren und älteren Menschen verwendet werden darf.
- Jede Verpackung, die Lebensmittel für eine besondere Ernährung (FSDU) enthält, muss Informationen darüber enthalten, vorausgesetzt, dass bei Lebensmitteln, die speziell für Sportler zubereitet wurden, der Hinweis „Nur zum oralen Verzehr“ angebracht ist.
- Jede Verpackung, die Lebensmittel für eine besondere Ernährung (FSDU) enthält, muss für Lebensmittel, die speziell für Sportler zubereitet wurden, den Hinweis enthalten: „Das Lebensmittel ist keine alleinige Nahrungsquelle und sollte in Verbindung mit einer nährstoffreichen Ernährung verzehrt werden“.
- Jede Verpackung, die Lebensmittel für eine besondere Ernährung (FSDU) enthält, muss für Lebensmittel, die speziell für Sportler zubereitet wurden, den Hinweis enthalten: „Das Lebensmittel ist in Verbindung mit einem geeigneten körperlichen Trainings- oder Übungsprogramm zu verwenden“.
Probiotika & Präbiotika
Präbiotika sind eine Art Ballaststoff, den der menschliche Körper nicht verdauen kann, und sie gelten zudem als Nahrung für Probiotika. Probiotika sind winzige lebende Mikroorganismen, darunter Bakterien und Hefen. Sowohl Präbiotika als auch Probiotika können nützliche Bakterien zusammen mit anderen Organismen im Darm fördern. Die neue Änderung umfasst Folgendes:
- Die lebensfähige Anzahl an zugesetzten probiotischen Organismen in Lebensmitteln sollte ≥108 KBE in der empfohlenen Portionsgröße pro Tag betragen.
- Für Erwachsene darf die Höchstgrenze für Präbiotika pro Tag 40 g / 2000 kcal nicht überschreiten.
Abgesehen davon wurden Änderungen in den Listen 1 und 4 vorgenommen. Liste 1 umfasst die neu hinzugefügten Vitamine und Mineralstoffe, und Liste 4 enthält die überarbeitete Liste der pflanzlichen Inhaltsstoffe.
Liste -1 – Ergänzungen (Liste der Vitamine und Mineralstoffe sowie deren Bestandteile)
Die neuen Formen von Vitaminen und Mineralstoffen, die in die Verordnung aufgenommen wurden, sind wie folgt:
- Vitamin D: Vitamin D3 (Cholecalciferol) – Quellen aus Flechten/Algen sind zulässig. Die Flechten-/Algenarten bedürfen jedoch der vorherigen Genehmigung durch die Lebensmittelbehörde.
- Vitamin E: Tocotrienole
- Calcium: aus Algen, einschließlich Rotalgen
- Calcium: Natürliche Calciumformen aus Korallen, Muscheln, Perlen, Schneckenhäusern, Austern und Milch
- Kupfer: Kupferoxid (Kupfer(II)-oxid, Kupferoxid und schwarzes Kupferoxid)
- Selen: Selenige Säure
Liste – IV – Überarbeitungen (Liste der Pflanzen- oder Kräuterinhaltsstoffe)
- FSSAI hat die Liste – IV der Pflanzen- oder Kräuterinhaltsstoffe geändert. Der zulässige Verwendungsbereich für Erwachsene pro Tag (angegeben als rohes Kraut/Material) wurde für die Mehrheit der pflanzlichen Inhaltsstoffe überarbeitet.
- Neue Pflanzenstoffe wurden in die Liste der Pflanzenstoffe aufgenommen.
- Bestimmte Pflanzenstoffe wurden aus der Liste entfernt, z. B. Areca catechu L. (Supari: Samen); Carissa spinarum L. (Karawan: Frucht).
Wie bereits erwähnt, müssen alle Lebensmittelunternehmer (FBOs) die Bestimmungen dieser Vorschriften ab dem 1. April 2022 einhalten. Daher müssen alle FBOs ihre Produktformulierungen von Pflanzenstoffen überprüfen und die notwendigen Änderungen vornehmen, um den überarbeiteten Vorschriften zu entsprechen.
Jedes Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel sollte den Anforderungen der jeweiligen Märkte entsprechen, um einen reibungslosen Wachstumszyklus zu gewährleisten. Das Verständnis des regulatorischen Rahmens eines bestimmten Produkts ist nützlich, um bereits in der F&E-Phase eine fundierte Entscheidung zu treffen. Holen Sie sich detaillierte Informationen zur aktualisierten Lebensmittelverordnung in Indien, indem Sie sich von Regulierungs-Experten wie Freyr beraten lassen.

Jede Verpackung, die Lebensmittel für eine besondere Ernährung (FSDU) enthält, muss den Hinweis „NUR FÜR SPORTLER“ in unmittelbarer Nähe zum Namen des Lebensmittels tragen, sowie den Text „Empfohlen zur Verwendung unter ärztlicher Aufsicht durch einen Arzt, einen zertifizierten Diätassistenten oder einen Ernährungsberater“ und das unten genannte Logo für Lebensmittel, die speziell für Sportler zubereitet wurden.