Kosmetikprodukte gehören weltweit zu den am häufigsten verwendeten Körperpflegeprodukten. Daher sollten sie auf sichere und wirksame Weise hergestellt werden. Um dies zu gewährleisten, haben Gesundheitsbehörden weltweit bestimmte gute Herstellungspraktiken (GMP) festgelegt. In Europa schreibt die Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 den Herstellern vor, bei der Produktion von Kosmetikprodukten die Norm ISO 22716 einzuhalten.
Gute Herstellungspraktiken gemäß der Norm ISO 22716
Die ISO 22716 legt bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstandards für kosmetische Produkte fest, die auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden sollen. Sie standardisiert die folgenden Aspekte, die berücksichtigt werden müssen:
1. Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten sollten so gelegen und gestaltet sein, dass sie die Sicherheit und Wirksamkeit des Produkts gewährleisten. Sie müssen zudem regelmäßig gereinigt und ordnungsgemäß instand gehalten werden, um eine Verunreinigung von Rohstoffen, Produkten oder Arbeitsabläufen zu vermeiden.
2. Ausrüstung
Die verwendete Ausrüstung muss für den Zweck des Produkts und den Herstellungsprozess geeignet sein. Sie muss in einem Zustand gehalten werden, der jegliche Kreuzkontamination vermeidet.
3. Rohstoffe und Verpackungsmaterialien
Die im Herstellungsprozess verwendeten Rohstoffe und Verpackungsmaterialien müssen bestimmte und relevante Kriterien erfüllen, um die Qualität des Endprodukts zu gewährleisten. Die Hersteller müssen einen dynamischen Lieferkettenprozess für die Rohstoffe einrichten, um eventuelle Probleme bei der Beschaffung leicht zurückverfolgen zu können. Darüber hinaus unterliegen Kauf und Annahme von Rohstoffen strengen Regeln und dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
4. Herstellungsprozess
Um sicherzustellen, dass das kosmetische Endprodukt die Qualitätsstandards erfüllt, müssen verschiedene Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, wie zum Beispiel:
- Der Herstellungsprozess muss zusammengefasst und zusammen mit den relevanten Informationen über Rohstoffe, Formel und die erforderliche Ausrüstung ordnungsgemäß dokumentiert werden.
- Qualitätskontrollpunkte müssen klar identifiziert sein.
- Chargen sollten zur leichteren Identifizierung nummeriert und ordnungsgemäß gekennzeichnet werden.
- Um das Kontaminationsrisiko zu minimieren, muss die Produktionsstätte gründlich auf uneingeschränkte Sicherheit überprüft werden.
5. Endprodukt
Unternehmen müssen vor Beginn des Herstellungsprozesses bestimmte Qualitätsstandards für das Endprodukt festlegen. Diese Qualitätsstandards müssen auch während der Lagerung, der Belieferung und des Vertriebs des Produkts eingehalten werden. Wenn das Produkt auf den Markt gebracht wird, muss es den definierten Qualitätsstandards entsprechen.
Die Einhaltung der GMP-Anforderungen einer Region ist erforderlich, um sichere und wirksame Kosmetikprodukte auf jedem Markt anbieten zu können. Andernfalls kann dies zu möglichen Produktrückrufen und einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie damit beginnen, sich an den regionsspezifischen GMP-Anforderungen auszurichten – im Falle der EU an den GMP-Leitlinien gemäß der ISO-Norm 22716 –, um auf plötzliche Audits vorbereitet zu sein.
