Aktuelle regulatorische Updates zu Kosmetik-Inhaltsstoffen in der EU und im UK: Einblicke in die Compliance und Branchentrends
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Die Kosmetikindustrie in der Europäischen Union (EU) und im Vereinigten Königreich (UK) ist für ihre strengen regulatorischen Standards bekannt, die die Sicherheit und Qualität von Produkten gewährleisten sollen. Über die neuesten Vorschriften für Inhaltsstoffe auf dem Laufenden zu bleiben, ist für Kosmetikmarken von entscheidender Bedeutung, um die Konformität zu wahren und gleichzeitig die sich wandelnden Verbrauchererwartungen zu erfüllen. Dieser Blog befasst sich mit aktuellen regulatorischen Aktualisierungen, Einblicken in die Compliance und neuen Trends, die den Kosmetikmarkt in der EU und im UK prägen.

Regulierungsbehörden und rechtlicher Rahmen

Kosmetikprodukte in der EU unterliegen der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009, einem umfassenden Regelwerk, das von der Produktsicherheit bis hin zur Kennzeichnung alles regelt. Nach dem Brexit hat das UK eine eigene Version eingeführt, die als UK Cosmetics Regulation (UKCR) bekannt ist. Diese entspricht weitgehend dem EU-Rahmen, berücksichtigt jedoch länderspezifische Besonderheiten.

Beide Regelwerke legen den Schwerpunkt auf die Sicherheit von Inhaltsstoffen und verlangen von Marken die Durchführung gründlicher Bewertungen, um sicherzustellen, dass die Produkte für die Verbraucher sicher sind.

Aktuelle regulatorische Änderungen bei Inhaltsstoffen

Ausweitung der Kennzeichnung von Allergenen (EU):

Die EU hat durch die Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 neue Kennzeichnungsanforderungen für Duftstoffallergene in kosmetischen Mitteln eingeführt. Diese Verordnung erweitert die Liste der Duftstoffallergene, die einzeln aufgeführt werden müssen, wenn ihre Konzentration in nicht abspülbaren Produkten (Leave-on) 0,001 % und in abspülbaren Produkten (Rinse-off) 0,01 % übersteigt. Es ist eine Übergangsfrist vorgesehen, die das Inverkehrbringen von Produkten bis zum 31. Juli 2026 und den Abverkauf nicht konformer Produkte bis zum 31. Juli 2028 ermöglicht.

Mikroplastik-Verbot (EU):

Die Europäische Union hat ein umfassendes Verbot von absichtlich zugesetztem Mikroplastik in Produkten eingeführt, das am 17. Oktober 2023 in Kraft getreten ist. Dieses Verbot, das in der EU-Verordnung (EU) 2023/2055 dargelegt ist, sieht verschiedene Übergangsfristen für die schrittweise Abschaffung von Mikroplastik vor, je nach Produktkategorie. Dazu gehören 4 Jahre für abspülbare Kosmetika, 6 Jahre für nicht abspülbare Produkte wie Sonnenschutzmittel und Deodorants sowie 12 Jahre für Make-up-Produkte. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, die Mikroplastikbelastung drastisch zu reduzieren, und stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Beiträge von Interessenvertreibern wie Wissenschaftlern und NGOs.

UK-spezifische Vorschriften:

Das bevorstehende Verbot der Lieferung und des Verkaufs von plastikhaltigen Feuchttüchern im UK: Die Regierung wird die Lieferung und den Verkauf von plastikhaltigen Tüchern im gesamten UK verbieten. Die Herstellung von plastikhaltigen Tüchern für den Export wird jedoch nicht verboten. Die britischen Landesteile werden jeweils eigene Gesetze zur Durchsetzung des Verbots erlassen. Es wird erwartet, dass die Gesetzgebung bis Ende 2024 im gesamten UK in Kraft tritt und eine Übergangszeit von 18 Monaten ab dem Erlass der jeweiligen Einzelgesetze gilt.

Compliance-Hinweise für Unternehmen

  • Rückverfolgbarkeit der Inhaltsstoffe: Marken müssen detaillierte Aufzeichnungen über die Herkunft der Inhaltsstoffe, Sicherheitsdaten und die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften führen.
  • Anpassungen der Kennzeichnung: Aktualisierte Etiketten zur Berücksichtigung neuer Allergenangaben sind gesetzlich vorgeschrieben.
  • Fokus auf Nachhaltigkeit: Da die Vorschriften zu den Umweltauswirkungen verschärft werden, ist die Integration umweltfreundlicher Alternativen und recycelbarer Verpackungen eine proaktive Compliance-Strategie.
  • Einbindung lokaler Vertreter: Für die Einhaltung der Vorschriften im UK müssen Marken eine im UK ansässige verantwortliche Person (Responsible Person, RP) benennen, die für die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben sorgt.

Branchentrends

  • Clean-Beauty-Bewegung: Verbraucher priorisieren Produkte mit minimalen synthetischen Zusatzstoffen, was Marken dazu drängt, ihre Rezepturen auf natürliche Inhaltsstoffe umzustellen.
  • Digitalisierung der Compliance: Digitale Werkzeuge und KI werden genutzt, um regulatorische Einreichungen zu vereinfachen und die Einhaltung von Vorschriften in Echtzeit zu verfolgen.
  • Nachhaltigkeit als Alleinstellungsmerkmal: Die nachhaltige Beschaffung von Inhaltsstoffen und Verpackungsinnovationen werden zu zentralen Elementen der Markenidentität.

Fazit

Das regulatorische Umfeld in der EU und im UK entwickelt sich ständig weiter, angetrieben durch das Engagement für Verbrauchersicherheit, Transparenz und Nachhaltigkeit. Für Kosmetikmarken geht es beim vorausschauenden Agieren angesichts dieser Veränderungen nicht nur um Compliance, sondern darum, Vertrauen aufzubauen und eine langfristige Kundenbindung zu fördern.

Durch die Umsetzung regulatorischer Aktualisierungen und die Ausrichtung an neuen Branchentrends können Unternehmen auf den hart umkämpften Märkten der EU und des UK erfolgreich sein. Eine Partnerschaft mit Regulierungsexperten wie Freyr kann den Compliance-Prozess vereinfachen, sodass sich Marken auf Innovation und Wachstum in diesem spannenden Umfeld konzentrieren können.

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