MEE veröffentlicht überarbeitetes Gesetz für neue chemische Stoffe
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Das Ministerium für Ökologie und Umwelt (MEE) Chinas hat am 7. Mai 2020 das überarbeitete Gesetz für neue chemische Stoffe veröffentlicht, das ab dem 1. Januar 2021 die bisherige Verordnung (MEP-Verordnung Nr. 7) ablösen soll. Die Neuerung beleuchtet die wesentlichen Änderungen, die durch die MEE-Verordnung Nr. 12 eingeführt wurden, sowie deren rechtliche Auswirkungen auf die Industrie. Schauen wir uns dies einmal kurz an.

Geltungsbereich

Gemäß der MEE-Verordnung Nr. 12 müssen die folgenden Parteien eine Meldung einreichen:

  • Neue chemische Stoffe, d. h. Stoffe, die nicht im Verzeichnis der bestehenden chemischen Stoffe (IECSC) aufgeführt sind
  • Bestehende chemische Stoffe mit neuen Anwendungsbereichen

Wenn im Rahmen von Anordnung 12 neue, als hochgefährlich eingestufte Stoffe in das Verzeichnis aufgenommen werden, sind diese nur für bestimmte Verwendungszwecke zugelassen.

Wenn ein Unternehmen den Stoff innerhalb der Volksrepublik China herstellen, verwenden oder importieren möchte, muss es eine Benachrichtigung über neue chemische Stoffe für das Management neuer Verwendungszwecke einreichen. 

Arten der Registrierung

Die Registrierungsarten bleiben unverändert, während die Schwellenwerte für die jeweiligen Tonnagen wie folgt geändert wurden:

  • Standardregistrierung – Für neue Stoffe ab zehn (10) Tonnen pro Jahr
  • Vereinfachte Registrierung – Für neue Stoffe zwischen einer (1) und zehn (10) Tonnen pro Jahr
  • Meldung – Für neue Stoffe unter einer (1) Tonne pro Jahr und bestimmte festgelegte Polymere (z. B. Polymere von geringer Besorgnis) unabhängig von der Menge

Technische Prüfung

Nachdem der Antrag für die reguläre/standardmäßige Registrierung angenommen wurde, führt der Expertenausschuss eine technische Prüfung durch, die sich im Wesentlichen auf Folgendes konzentriert:

  •  Name und Identifizierung der neuen chemischen Substanz
  • Qualität der neuen chemischen Substanz
  • Umweltexposition und Umweltrisiken neuer chemischer Substanzen
  • Umwelt- und Gesundheitsgefahren neuer chemischer Substanzen
  • Umsetzung des Umweltmanagements für neue Verwendungen bestehender chemischer Substanzen
  • Geeignete Maßnahmen zur Kontrolle von Umweltrisiken
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Antragsverfahren für hochgefährliche chemische Substanzen

Bei der vereinfachten Registrierung konzentriert sich die technische Prüfung hauptsächlich auf Folgendes:

  • Name und Identifizierung der neuen chemischen Substanz
  • Qualität der neuen chemischen Substanz
  • Persistenz (P), Bioakkumulation (B) und Toxizität (T) neuer chemischer Substanzen
  • Umweltrisiken neuer chemischer Substanzen
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Gemäß den neuen Rechtsvorschriften beträgt die maximale Schutzfrist für vertrauliche Geschäftsinformationen (CBI) für neue Substanzen fünf (5) Jahre ab dem Datum der ersten Registrierung. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht vorgesehen.

Die Schutzfrist für Substanzen, die im Verzeichnis mit CBI-Ansprüchen aufgeführt sind, endet am 31. Dezember 2025. Das bedeutet, dass das IECSC ab dem 1. Januar 2026 ein vollständig öffentliches Verzeichnis sein wird.

Das MEE arbeitet derzeit an Leitlinien für die Anmeldung neuer chemischer Substanzen, um Datenanforderungen und Anmeldeverfahren im Detail darzulegen. Daher müssen Unternehmen die kommenden Richtlinien genau verfolgen, um ein umfassendes Verständnis der Registrierungen zu erlangen. Bleiben Sie konform.

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