Mexiko ratifizierte 2004 das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (WHO FCTC) und machte damit bedeutende Fortschritte bei der Tabakkontrolle. Seitdem hat das Land eine Reihe von Maßnahmen zur Tabakkontrolle umgesetzt, darunter grafische Warnhinweise (HWLs), rauchfreie Zonen sowie Beschränkungen für Tabakwerbung und Sponsoring. In diesem Blog befassen wir uns mit den wichtigsten regulatorischen Anforderungen für Tabakprodukte in Mexiko und betonen dabei die Bedeutung der Compliance für Hersteller und Importeure.
Abbildung 1: In Mexiko verbotene und erlaubte Tabakprodukte
Zigarette | Rauchloser Tabak | Erhitzte Tabakprodukte (HTPs) | E-Zigaretten |
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Erforderliche Dokumente für die Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Mexiko
Für die Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Mexiko sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Pedimento de Importación (Einfuhrerklärung): Dieses Dokument ist für alle gewerblichen Grenzübertritte erforderlich und muss vom Importeur deklariert werden.
- Handelsrechnung: Die Handelsrechnung muss Ausstellungsdatum und -ort, Name und Anschrift des Empfängers, eine detaillierte Warenaufstellung sowie Name und Anschrift des Lieferanten enthalten.
- Frachtbrief: Der Frachtbrief oder Luftfrachtbrief ist für die Zollabfertigung erforderlich.
- Sanitäre Einfuhranzeige: Dieses Dokument muss auf dem Briefpapier des Unternehmens erstellt werden und den Namen des Produkts, die Menge, Name und Anschrift des Herstellers, Name und Anschrift des Importeurs, den Eingangshafen sowie die geltenden Zolltarifnummern enthalten.
- Ursprungszeugnis des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA): Dieses Zeugnis ist erforderlich, um in den Genuss von NAFTA-Zollvergünstigungen zu kommen.
- Certificate of Free Sale: Exporteure aus den Vereinigten Staaten (US) können die Freiverkaufsbescheinigung über die US-Steuer- und Zollbehörde für Alkohol und Tabak (TTB) anfordern.
- Einhaltung der Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften: Tabakerzeugnisse müssen den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften entsprechen, einschließlich Warnhinweisen und spezifischer Kennzeichnungsanforderungen.
Verfahren zur Registrierung von Tabakerzeugnissen in Mexiko
Hier sind die Schritte, die Importeure befolgen müssen, um ihre Tabakerzeugnisse in Mexiko zu registrieren:
- Registrierung im Padrón de Importadores (Importeursverzeichnis): Importeure müssen sich in diesem Verzeichnis registrieren, das vom Sekretariat für Finanz- und öffentliche Kredite (SHCP) geführt wird.
- Registrierung im Padrón de Importadores de Sectores Específicos (Verzeichnis der Importeure in bestimmten Sektoren): Importeure müssen sich zudem in diesem speziellen Verzeichnis für Tabakerzeugnisse registrieren.
- Einholen einer Genehmigung der mexikanischen Bundeskommission zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken (COFEPRIS): Für alle Tabakerzeugnisse ist eine Genehmigung der COFEPRIS erforderlich.
- Einhaltung der Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften: Tabakerzeugnisse müssen den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften entsprechen, einschließlich Warnhinweisen und spezifischer Kennzeichnungsanforderungen.
- Bereitstellung von Informationen über den Hersteller: Auf Anfrage des Wirtschaftsministeriums muss der mexikanische Importeur möglicherweise Informationen über den Hersteller des Getränks, einschließlich Name, Anschrift usw., bereitstellen.
- Banderolen: Im Gegensatz zu alkoholischen Getränken verlangt das mexikanische Recht keine Banderolen oder Etiketten auf Tabakerzeugnissen.
Grafische Warnhinweise
Mexiko verlangt grafische Warnhinweise, die 30 % der Vorderseite sowie 100 % der Rückseite und einer (01) Seite von Zigarettenpackungen einnehmen. Diese Maßnahme soll die Verbraucher über die Risiken des Tabakkonsums informieren und dadurch die Attraktivität von Tabakerzeugnissen verringern. Die Tabakindustrie hat darauf reagiert, indem sie Beileger und Aufleger nutzt, um den Marketingbereich auf den Packungen zu vergrößern, was die Notwendigkeit einer wirksamen Durchsetzung dieser Vorschriften unterstreicht.
Tabakwerbung, -förderung und Sponsoring
Tabakwerbung und -förderung, einschließlich der Produktpräsentation an Verkaufsstellen, sind in Mexiko verboten. Jegliche Form von Tabaksponsoring ist untersagt, um den Einfluss der Industrie auf die gesundheitspolitischen Maßnahmen zu verringern.
Inhaltsstoffe und Offenlegung von Zigaretten
Das Gesetz räumt keine Befugnis ein, die Inhaltsstoffe von Tabakprodukten zu regeln. Hersteller und Importeure sind jedoch verpflichtet, den Behörden und der Öffentlichkeit Informationen über die Inhaltsstoffe von Tabakprodukten offenzulegen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die regulatorischen Anforderungen Mexikos für Tabakprodukte darauf ausgelegt sind, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die durch den Tabakkonsum verursachten Schäden zu verringern. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für Hersteller und Importeure von entscheidender Bedeutung, und die Regierung muss der Durchsetzung weiterhin Priorität einräumen und die von der Tabakindustrie ausgehenden Herausforderungen angehen. Die für Mexiko prognostizierten Markttrends deuten darauf hin, dass rauchfreie Tabakprodukte in Zukunft voraussichtlich keinen nennenswerten Marktanteil erlangen werden. Daher sollten sich Unternehmen strategisch auf Rauchtabakprodukte konzentrieren, da diese voraussichtlich auch in Zukunft die Verbrauchernachfrage in der Region dominieren werden.
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