Die Module der guten Pharmakovigilanz-Praxis (GVP) in Europa verstehen
4 Min. Lesezeit

Gute Pharmakovigilanz-Praxis (GVP) ist eine Reihe von Leitlinien zur Verbesserung der Durchführung der Pharmakovigilanz in der Europäischen Union. Diese Leitlinien gelten für Inhaber einer Genehmigung für das Inverkehrbringen (MAHs), die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und die Arzneimittelbehörden in den EU-Mitgliedstaaten. GVP umfasst sowohl zentral über die EMA zugelassene Arzneimittel als auch solche, die auf nationaler Ebene zugelassen wurden. Die GVP-Leitlinien der EMA sind in 12 Module unterteilt, die die wichtigsten Pharmakovigilanz-Prozesse abdecken. In diesem Blog gehen wir auf diese Module und ihre Bedeutung für die Patientensicherheit ein.

Modul I: Pharmakovigilanz-Systeme

Dieses Modul legt die Qualitätsstandards für Pharmakovigilanz-Systeme fest und stellt sicher, dass diese die Arzneimittelsicherheit effektiv überwachen und verwalten. Pharmaunternehmen nutzen diese Systeme, um Nebenwirkungen ihrer Produkte zu erkennen, zu bewerten und zu verhindern, wodurch eine kontinuierliche Sicherheitsüberwachung auch nach der Marktzulassung gewährleistet wird.

Modul II: Stammdokumentation des Pharmakovigilanz-Systems (PSMF)

Das PSMF ist ein umfassendes Dokument, das einen Überblick über die Leistung und den Status des Pharmakovigilanz-Systems gibt. Es enthält Informationen über die QPPV, die Organisationsstruktur, IT-Systeme, PV-Prozesse, Qualitätsaktivitäten sowie ausgelagerte Tätigkeiten. Die Einreichung eines PSMF ist für Zulassungsanträge in der EU obligatorisch.

Modul III: Pharmakovigilanz-Inspektionen

Die zuständigen EU-Behörden führen Inspektionen durch, um zu überprüfen, ob die Pharmakovigilanz-Systeme des Zulassungsinhabers (MAH) den regulatorischen Standards entsprechen. Diese Inspektionen zielen darauf ab sicherzustellen, dass die Ressourcen ausreichen, Compliance-Probleme gelöst werden und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durchgesetzt werden.

Modul IV: Pharmakovigilanz-Audits

Pharmakovigilanz-Audits sind von der EMA vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Pharmakovigilanz-Systeme robust und wirksam sind. Diese Audits sollten risikobasiert und regelmäßig durchgeführt werden, einschließlich unabhängiger Audits, um eine objektive Bewertung der Einhaltung von Qualitätsstandards durch das System zu gewährleisten.

Modul V: Risikomanagementsysteme

Nach der Zulassung eines Arzneimittels müssen Unternehmen einen Risikomanagementplan (RMP) umsetzen, der das Sicherheitsprofil des Arzneimittels beschreibt, Risiken identifiziert und Pharmakovigilanz-Maßnahmen zur Erkennung neuer Nebenwirkungen festlegt. Der RMP wird fortlaufend aktualisiert, sobald neue Sicherheitsdaten verfügbar sind.

Modul VI: Meldungen über vermutete Nebenwirkungen

Dieses Modul leitet die Erfassung, Verwaltung und Einreichung von Nebenwirkungsmeldungen an, um sicherzustellen, dass alle relevanten Daten erfasst und analysiert werden. Es hilft den zuständigen Behörden und Inhabern einer Genehmigung für das Inverkehrbringen, die Art der Meldungen zu bestimmen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Modul VII: Periodische Sicherheitsberichte (PSURs)

PSURs sind entscheidend für die Bewertung des kontinuierlichen Nutzen-Risiko-Verhältnisses eines Arzneimittels nach seiner Zulassung. Sie liefern aktualisierte Sicherheitsinformationen, die von den zuständigen Behörden geprüft werden, um etwaige Änderungen im Nutzen-Risiko-Profil zu erkennen.

Modul VIII: Anwendungsbeobachtungen nach der Zulassung (PASS)

PASS wird durchgeführt, um die Sicherheit eines Arzneimittels unter Realbedingungen zu untersuchen und dessen Sicherheitsprofil sowie die Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen zu bestätigen. Diese Studien können von der EMA oder dem MAH initiiert werden und werden vom PRAC überprüft.

Modul IX: Signalmanagement

Dieses Modul umfasst die Prozesse zur Erkennung, Bewertung und Verwaltung von Signalen zur Arzneimittelsicherheit. Es stellt sicher, dass mögliche Sicherheitsprobleme umgehend identifiziert und den Aufsichtsbehörden zur weiteren Untersuchung gemeldet werden.

Modul X: Zusätzliche Überwachung

Bestimmte Arzneimittel erfordern eine zusätzliche Überwachung, um mehr Daten zu ihrem Sicherheitsprofil zu sammeln. Diese Arzneimittel sind mit einem schwarzen Dreieck (▼) gekennzeichnet, was bedeutet, dass sie von den Aufsichtsbehörden und Angehörigen der Heilberufe genauer überwacht werden.

Modul XV: Sicherheitskommunikation

Eine wirksame Sicherheitskommunikation stellt sicher, dass kritische Sicherheitsinformationen an medizinische Fachkräfte und die Öffentlichkeit weitergegeben werden. Dieses Modul beschreibt die Verantwortlichkeiten von MAHs, zuständigen Behörden und der EMA bei der Koordinierung und dem Austausch von Sicherheitsinformationen.

Modul XVI: Maßnahmen zur Risikominimierung

Dieses Modul bietet Strategien zur Minimierung der mit der Anwendung von Arzneimitteln verbundenen Risiken. Es enthält Leitlinien für die Planung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit von Risikominimierungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Patienten angemessen vor Nebenwirkungen geschützt werden.

Wesentliche Unterschiede zwischen den GVP-Moduln mit zusätzlichen Informationen

AspektDetails
GVP-Module XI bis XIVDiese Module sind hinfällig, da ihre geplanten Themen in anderen Leitdokumenten auf der Website der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) behandelt werden
Module XV und XVIDiese Module sind nicht Teil der ursprünglichen GVP-Module, aber im aktuellen Rahmen enthalten. Modul XV befasst sich mit der Sicherheitskommunikation und Modul XVI behandelt Maßnahmen zur Risikominimierung.
Produktspezifische oder bevölkerungsspezifische ÜberlegungenEinige Module enthalten spezifische Kapitel für Impfstoffe, biologische Arzneimittel und die pädiatrische Bevölkerung.
Anhänge und zusätzliche InformationenDie GVP-Module enthalten Anhänge mit weiteren erforderlichen Informationen wie Definitionen, Vorlagen, anderen Leitlinien und Grundsätzen zum Zugang zu EudraVigilance-Daten.
Aktualisierungen und ÜberarbeitungenDie GVP-Module werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Beispielsweise wurde Modul I 2012 erstmals veröffentlicht und 2017 zuletzt aktualisiert.
Umfang und SchwerpunktJedes Modul hat einen spezifischen Anwendungsbereich und Schwerpunkt. Beispielsweise legt Modul I Qualitätsziele für Pharmakovigilanzsysteme fest, während Modul VI die Erfassung, Verwaltung und Einreichung von Berichten über vermutete Nebenwirkungen abdeckt.
Regulatorische AnforderungenDie GVP-Module sollen die Umsetzung der Pharmakovigilanz-Gesetzgebung unterstützen und die Einhaltung behördlicher Anforderungen sicherstellen. Beispielsweise verlangt Modul I die Einreichung eines Stammdokuments für das Pharmakovigilanzsystem (PSMF) als Teil von Zulassungsanträgen.
Beteiligung von InteressengruppenDie GVP-Module sind offen für Beiträge von Mitgliedern des EU-Regulierungsnetzwerks, nicht-regulatorischen Interessengruppen und der Öffentlichkeit. Dadurch wird sichergestellt, dass die Leitlinien dynamisch bleiben und auf sich ändernde Anforderungen des Gesundheitssystems reagieren können.
Vergleich mit EAEU-GVPDie GVP-Module wurden mit den Leitlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) zur Guten Pharmakovigilanz-Praxis (GVP) verglichen. Obwohl die EAEU-GVP-Regeln den EU-GVP-Modulen ähneln, enthalten sie keine Aktualisierungen aus jüngsten Überarbeitungen und weisen spezifische Anforderungen auf, die auf den EAEU-Gemeinschaftsmarkt für Arzneimittel zugeschnitten sind.

Fazit

Die Module zur guten Pharmakovigilanzpraxis (GVP) sind von wesentlicher Bedeutung, um die Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln in Europa zu gewährleisten. Durch das Verständnis und die Einhaltung dieser Leitlinien können Pharmaunternehmen eine entscheidende Rolle beim Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Beschleunigung des Zulassungsprozesses spielen. Als erfahrener Regulatorik-Experte hat sich Freyr verpflichtet, Life-Sciences-Unternehmen dabei zu helfen, die Komplexität der GVP-Compliance zu bewältigen und sicherzustellen, dass ihre Produkte höchsten Sicherheits- und Wirksamkeitsstandards entsprechen.

Autor: Sonal Gadekar

Freyr-Blog abonnieren

Datenschutzbestimmungen