Nährwertkennzeichnung der USFDA und Prüfpunkte für eine konforme Umstellung
1 Min. Lesezeit

Im Jahr 2016 veröffentlichte die United States Food and Drug Administration (FDA) endgültige Regeln für die überarbeiteten Nährwertkennzeichen, von denen ein Teil ab dem Jahr 2020 in Kraft tritt. Dies wurde von der USFDA initiiert, um Verbrauchern zu helfen, fundierte Lebensmittelentscheidungen zu treffen und eine gesunde Ernährung sowie einen gesunden Lebensstil zu fördern. Gemäß den neuen Ernährungsrichtlinien müssen Hersteller mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen US-Dollar die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2020 einhalten.

Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Änderungen an den Nährwertkennzeichen und wie sich diese auf die Hersteller auswirken werden:

  • Hervorgehobene Portionsgrößen – Die neuen Regeln sehen einen größeren und fetteren Schriftgrad für Portionsgrößen vor, damit Verbraucher den Kontext des Nährwertkennzeichens leichter erfassen können.
  • Geänderte Angaben zur „Portionsanzahl pro Verpackung“ – Auch die Angaben zur Anzahl der Portionen pro Verpackung werden in einer größeren und fetteren Schrift gedruckt, um es Verbrauchern zu erleichtern. Zudem ist vorgesehen, dass Vorschriften zur Verpackungsgröße für Lebensmitteleinheiten gelten, die üblicherweise in einer einzigen Portion verzehrt werden.
  • Deutliche Angabe der „Kalorien“ – Kalorien, einer der wichtigsten Nährstoffe für US-Verbraucher, sollen künftig in einer größeren und fetteren Schriftart dargestellt werden.
  • Wegfall von „Kalorien aus Fett“ – Nährwertkennzeichnungen müssen die Angabe „Kalorien aus Fett“ möglicherweise nicht mehr enthalten.
  • Obligatorische Angabe von „zugesetztem Zucker“ – Unabhängig davon, ob auf dem Etikett mit „zuckerfrei“ geworben wird oder nicht, muss „zugesetzter Zucker“ in Gramm und als prozentualer Anteil des täglichen Bedarfs (Daily Value) auf dem Nährwertetikett aufgeführt werden. Dies umfasst sowohl zugesetzten Zucker, der bei der Verarbeitung und Verpackung verwendet wird, als auch den in jeder anderen Form vorhandenen Zuckeranteil.
  • Änderungen bei Vitaminen und Mineralstoffen – Vitamin A und Vitamin C sind auf den Nährwertkennzeichnungen möglicherweise nicht mehr vorgeschrieben. Es ist jedoch geplant, Vitamin A und Vitamin C durch Vitamin D, Kalium, Calcium und Eisen zu ersetzen.
  • Aktualisierter „% DAILY VALUE“ – Die Angabe des täglichen Nährstoffbedarfs (Daily Value, DV) soll zeigen, wie viel ein Nährstoff zur täglichen Ernährung einer Portionsgröße beisteuert.

Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen neuen Kennzeichnungsvorschriften für Großhersteller ab dem ersten Tag des Jahres 2020 in Kraft treten. Diese Anpassungen der Nährwertkennzeichnung spiegeln nicht nur die Präferenzen neuer wissenschaftlicher Untersuchungen wider, sondern stimmen auch mit den Vorlieben, Erwartungen und Verhaltensweisen moderner Verbraucher überein. Beginnen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit der Anpassung an die neuen Nährwertkennzeichnungen. Bleiben Sie aktuell. Bleiben Sie informiert.

Freyr-Blog abonnieren

Datenschutzbestimmungen