Am 13. Mai 2026 hat die Advertising Standards Authority (ASA) eine Entscheidung gegen eine Hautpflegemarke wegen irreführender, übertriebener Wirksamkeitsaussagen bestätigt. Die Werbung bewarb eine Anti-Aging-Behandlung mit dem Versprechen einer sichtbaren Hautstraffung und -festigung. Da die Marke Begriffe wie „klinisch erwiesen“ verwendete und einen kumulativen Straffungseffekt implizierte, erwartete die ASA einen hohen Standard an belastbaren klinischen Beweisen zur Rechtfertigung der Aussagen. Die von der Marke eingereichten Studien waren jedoch unzureichend. Die primäre klinische Studie umfasste nur 30 Teilnehmer und es fehlte eine Placebo- oder Kontrollgruppe. Darüber hinaus stützte sich die Bewertung der straffenden Wirkung des Produkts stark auf subjektive klinische Bewertungsskalen anstatt auf objektive Daten. Objektive Messwerte im Test konnten das in der Werbung suggerierte Leistungsniveau nicht belegen. Auch Verbraucher-Selbstbefragungen wurden aufgrund ihrer subjektiven Natur und des Fehlens von Kontrollen abgewiesen. Die ASA kam zu dem Schluss, dass die Werbung nicht ausreichend belegt war und Verbraucher irreführte, und verbot die Werbung in ihrer aktuellen Form. Die CTPA erinnerte Kosmetikunternehmen daran, öffentliche Ressourcen, wie den CTPA-Leitfaden für Werbeaussagen, für konforme Studiendesigns zu konsultieren.
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