Die britische Regierung hat eine neue Rechtsverordnung (Statutory Instrument, SI) zur Änderung der britischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (GB CLP) veröffentlicht; die Maßnahmen treten am 21. Mai 2026 in Kraft. Die Änderungen sind Teil des britischen Reformprogramms für die Chemikaliengesetzgebung und führen Neuerungen ein, die darauf abzielen, die Gefahrenkommunikation bei Chemikalien zu modernisieren und Großbritannien stärker an die sich weiterentwickelnden internationalen Standards im Rahmen des Global Harmonisierten Systems (GHS) der Vereinten Nationen anzupassen. Nach Angaben der Cosmetic, Toiletry and Perfumery Association werden sich die überarbeiteten Vorschriften auch auf verwandte Rechtsvorschriften auswirken, darunter die britische Verordnung über Biozidprodukte und das britische Rahmenwerk für die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC). Zu den wichtigsten Neuerungen zählen überarbeitete Kriterien für die Gefahrenklassifizierung, neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Chemikalien sowie Änderungen der Informationspflichten für Stoffe und Gemische, die in Großbritannien in Verkehr gebracht werden. Die Änderungen sollen die Klarheit für die Anwender verbessern, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt stärken und sicherstellen, dass der Rechtsrahmen mit dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt Schritt hält. Die Änderungen werden voraussichtlich Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender in verschiedenen Branchen betreffen, darunter Kosmetika, Haushaltsprodukte und Industriechemikalien. Unternehmen, die in Großbritannien tätig sind, müssen möglicherweise vor der Umsetzung die Einstufungen neu bewerten, Sicherheitsdatenblätter aktualisieren, Verpackungsetiketten überarbeiten und die Compliance-Prozesse in der Lieferkette überprüfen.
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